Hallo, reicht eine Generalvollmacht aus um eine Kaution vom Vermieter ausgezahlt zu bekommen wenn der Mieter verstorben ist (Mieter hatte selbst gekündigt)?
Meine Tante wusste dass sie innerhalb von ca. 2-4 Monaten sterben muss und hat die ihr bleibende Zeit genutzt ihre Angelegenheiten zu regeln. Sie hat mir unter anderem auch eine Generalvollmacht gegeben die über den Tod hinaus gültig ist (ich bin in der Reihenfolge kein gesetzlicher Erbe). Die Vollmacht beinhaltet auch Vermögensverwaltung. Sie hat das Mietverhältnis selbst gekündigt, alle finanziellen Angelegenheiten geregelt so dass nach ihrem Tod keinerlei Schwierigkeiten zu erwarten waren. Ihre Möbel hat sie noch zu Lebzeiten an ihre Geschwister verteilt (zu einer ist sie auch für den Rest ihres Lebens gezogen). Sie hatte 2 Versicherungen, wo eine ihrer Schwestern die begünstigte war und eine Versicherung die an 2 Nichten ging. Mehr war nicht vorhanden. Erbscheine wurden von der Erben nicht beantragt und es wurde auch kein gesetzlicher Nachlassverwalter bestellt. Um die Bestattung und die Wohnungsübergabe habe ich mich als Vollmachtsinhaber gekümmert. Der Bestatter hat sich um die Kündigungen der Rente und Versicherungen gekümmert. Jetzt zum Problem. Die Mietkaution! Der Vermieter weigert sich sie auszuzahlen da kein/e Erbschein/e vorliegen. Das kann ich noch nachvollziehen aber hier jetzt noch Erbeine zu beantragen ist recht unsinnig. Wir (die Erben und ich) haben also nach eine Lösung gesucht und sind zu dem Ergebnis gekommen dass die Vollmacht die ich habe, die ja über den Tod hinaus gültig ist, reichen müsste um die Kaution an mich auszuzahlen. Ich habe also mit dem Vermieter telefoniert, ihm die Situation erklärt und er meinte ja, wenn ich ihm die Vollmacht zukommen lasse, sollte es in Ordnung gehen. Jetzt, 5 Wochen später, schreibt er mir dass ich zwar durch die Vollmacht berechtigt bin Geschäfte meiner Tante über deren Tod hinaus zu erledigen aber dass das Betreiben von Vermögen nicht dazu zählt. Er braucht einen Erbschein oder eben einen amtlich bestellten Nachlassverwalter. Die Vollmacht beinhaltet allerdings schon die Vermögensverwaltung und soweit wie ich es verstehe gilt die Vollmacht weiter solange kein Erbe widerspricht. Mein Verständnis ist es dass er die Kaution schon an mich auszahlen muss, ich muss sie natürlich an die Erben (Geschwister meiner Tante) aufteilen. Damit hat er allerdings in dem Fall nichts zu tun. Wenn ich die Kaution nicht weitergeben würde, wäre es Sache der Erben mich wegen Untreue zu verklagen. Er hat mit mir allerdings die Wohnungsübergabe gemacht (31.07.15, 3 Monate nach Kündigung) und da hat er nicht nach einem Erbschein gefragt (meine Tante war da schon verstorben, was er wusste). Hatte jemand schonmal so ein Problem und kann mir weiterhelfen? Reicht die Vollmacht? Danke schon mal für eure Hilfe.
3 Antworten
Er wird weiterhin irgendwelche Ausflüchte finden um nicht zu zahlen, hier kann nur ein Anwalt helfen.
Die Miekaution ist kein Vermögen
im Amtsgericht gibts Rechtspfleger und die können helfen mit einen kurzen Rat der nichts kostet. Sonst frag bei der Bank nach die wissen auch viel! Sonst nur noch ein Anwalt und dann meldet sich vieleicht das Finanzamt!