Vollmacht für Sparkonto?

6 Antworten

Hi! Das steht da, weil hinter der Vollmacht nicht die Absicht der Eigentumsübertragung steht, sondern "nur" die Erklärung dass Du im Namen und für die Oma verfügen darfst - und das auch über den Tod hinaus. Die Oma kann diese jederzeit widerrufen und das Guthaben gehört zu keiner Zeit Dir. Und da das so ist, musst du im Todesfall abwarten, was ein Testament sagt, denn die Erben bestimmen, was mit dem Geld wird und können als Rechtsnachfolger für die Oma auch die Vollmacht widerrufen. Hoffe, das beantwortet Deine Fragen. Gruss Don

Was genau will Deine Oma?
1)Dir nur eine Vollmacht erteilen, dass Du oder Deine Oma Geld abheben könnt?
2) Dir das Sparbuch direkt schenken?
3) Dir das Sparbuch quasi vererben?

Je nachdem was davon, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen und Vertragsbestandteile.

Das von Dir beschriebene Formular Ist für Fall 1). Du kannst ankreuzen, dass die Vollmacht im Todesfall endet oder weiter besteht (Standard / Normalfall). Besteht die Vollmacht weiter ist das dann immer nur eine Vollmacht, das Sparbuch bzw. Guthaben gehört nicht Dir, sondern den Erben.
Will Deine Oma (Fall 3) sicherstellen, dass Du im Fall ihres Todes das Sparbuch bzw. das Guthaben bekommst, muss Sie Dir das Sparbuch quasi schenken, dafür gibt es ein besonderen Vertrag bei den Banken: Vertrag zugunsten Dritter.

HappyBuddha19 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 12:49

Ja, sie möchte das ich Zugriff auf das Geld nach ihrem Tod habe. Das hat sie denen auch gesagt, aber anscheinend sind die nur auf die Unterschrift aus. Da sie sie jeden Tag anrufen und wissen wollen ob es schon unterschrieben wurde.

Wenn du das Guthaben nach dem Tod der Großmutter abheben willst, benötigst du einen Erbschein.

Diese Vollmacht berechtigt dich nur über das Guthaben zu verfügen, so lange deine Großmutter noch lebt. Da geht man von ihrem Einverständnis aus.

HappyBuddha19 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 12:26

Also brauche ich einen Erbschein. Danke sehr

HappyBuddha19 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 12:28
@HappyBuddha19

Das heißt aber auch das ich das Geld mir der Vollmacht abheben könnte, aber nicht nach dem Tod?

DerHans  20.03.2016, 12:34
@HappyBuddha19

So lange die Oma lebt, geht die Bank davon aus, dass du das Geld in ihrem Auftrag abhebst.

Hat vielleicht was mit dem Erbe zu tun. Wenn eine Person verstorben ist, gibt es meistens ein Testament. Dann muss geprüft werden wieviele Kinder oder sonstige Angehörige es gibt. Entweder im Erbe steht das Sie alleine das Geld haben können oder aber das es aufgeteilt werden muss.

Es ist ein Unterschied, ob du über ein Sparkonto verfügen darfst, oder ob es dir gehört. Du kannst von dem Konto auch, wenn deine Oma verstirbt, Geld abheben. Allerdings könnte dann ein Erbe (Kinder der Oma, also Vater oder Mutter, Onkel und Tante) Einspruch erheben und du müsstest das Geld zurückgeben.

HappyBuddha19 
Beitragsersteller
 20.03.2016, 12:26

Also brauche ich einen Erbschein. Danke sehr

Schuhu  20.03.2016, 13:38
@HappyBuddha19

einen Erbschein bekommst du erst, wenn deine Oma tot ist, und du entweder gesetzliche Erbin bist oder im Testament erwähnt wirst. Ich geh aber mal davon aus, dass die Erben dir das Sparbuch nicht missgönnen und du auch ohne im Testament erwähnt zu sein, über es wirst frei verfügen können. Sonst soll Oma mal zur sparkasse gehen und sich beraten lassen, wie sie dir das Geld zukommen lassen kann, ohne dass du auf die Großmut der Erben angewiesen bist.