Hallo, die AOK hat rückwirkend Pflegegeld für meine verstorbene Mutter auf ihr Konto überwiesen.Kann ich es mit der Vollmacht über den Tod hinaus abheben

4 Antworten

Auch wenn das Konto noch eingefroren ist wegen dem Nachlassgericht?

Hier scheinen sie nur einen Bruchteil des Sachverhaltes beschrieben zu haben. Für gewöhnlich friert das Nachlassgericht das Konto nämlich nicht ein. Das Nachlassgericht wird nur auf Antrag tätig.

Sofern keine Auszahlungssperre vorliegt, können sie das Geld mit der Vollmacht abheben. Zu beachten ist natürlich, das das Geld in den Nachlass fällt, also den Erben gehöhrt. Gibt es mehrere Erben, so müssen sie sich intern mit diesen Einigen. Der Bank ist das allerdings aufgrund der Vollmacht egal.




Nur, wenn du Erbin bist.
Deine Vollmacht ist nicht über den Tot hinaus gültig.

ichweisnix  13.09.2016, 21:58

Eine Vollmacht kann über den Tod hinaus gültig sein. Das kommt ganz auf die Vollmacht an.

Nein, das geht nicht. Das Pflegegeld fällt nun in den Nachlass.

Natürlich, dazu hast du ja die Vollmacht.

eulenkind66 
Beitragsersteller
 13.09.2016, 15:38

Auch wenn das Konto noch eingefroren ist wegen dem Nachlassgericht?

herja  13.09.2016, 15:39
@eulenkind66

lol, natürlich nicht! Erst wenn das Nachlassgericht das Konto freigibt.