Warum Erbschein wenn Vollmsacht da ist?
Hey,
Meine Großeltern sind verstorben und meine Eltern wollen das Sparbuch bei der Postbank auflösen. Sie haben die Kontovollmacht über den Tod hinaus. Da mein Vater noch drei Brüder hat, möchte die Bank ein Erbschein obwohl die Brüder mit der Teilung des Geldes einverstanden sind.
Warum brauchen sie jetzt noch einen Erbschein?
Danke schon im Vorraus. :-)
12 Antworten
Als amtlicher Nachweis gilt der Erbschein. Du benötigst ihn als Vorlage bei der Bank, den Behörden - insbesondere vor dem Grundbuchamt, sofern ein Grundstück geerbt wurde.Jeder Erbe kann den Antrag für einen Erbschein bei jedem Notar oder dem Nachlassgericht stellen. Dem Antrag sind die erforderlichen Urkunden beizufügen, nämlich diejenigen, die für den Nachweis der Erbfolge erforderlich sind, d.h. das Testament bzw. bei gesetzlicher Erbfolge die Abstammungsurkunden. Es empfiehlt sich aber, in schwierigen Fällen einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen.
Bis zur Erlangung eines Erbscheines vergeht im allgemeinen eine längere Zeit. Die Hinterbliebenen besitzen aber oft nicht die notwendigen Barmittel, um die bis dahin angefallenen Rechnungen zu begleichen.Daher ist es sinnvoll, einem anderen Vollmacht zu erteilen. Sie berechtigt den Bevollmächtigten, über die bestehenden Bank- und Sparkassenkonten zu verfügen, entweder nur zu Lebzeiten oder zweckmäßigerweise auch über den Tod hinaus. Es kann auch ein Vertrag zu Gunsten Dritter abgeschlossen werden, der erst mit dem Tode gültig wird
obwohl die Brüder mit der Teilung des Geldes einverstanden sind
Rechtliche Seite unklar! Das ist wohl der Punkt!
Wenn ein Testament vorläge, könnte darin über das Sparbuch etwas anderes stehen! Deshalb die Vorsicht der Bank! Bei einem Erbschein kann sie zahlen...
Die Vollmacht endet mit dem Tod!
Es können nur noch Rechnungen bezahlt werden, die mit der Beerdigung zusammenhängen.
Davon rede ich ja. Lesen! Alles andere geht nicht.
Die SBK macht immer Ärger.Sei das nächste Mal schlauer und wähle eine Direktbank im Internet,wie DKB.Die ist kostenlos.Im Todesfall raemst Du das Konto ab und stellst es auf Null.Tut sich dann nichts,schliesst die Direktbank das Konto von selber.Die SBK scheinen mit den Amtsgerichten unter einer Decke zu stecken,denn die Gebuehren fuer den Schein sind heftig.
Um die Sache zu vereinfachen sollten die Eltern etwas mehr zurückhaltung bei der Bank in ihren Ausführugnen üben und bei aller Trauer ein freundliches Gesicht ausfsetzen, eine andere Filiale aufsuchen, das Konto ohne weiteren Hinweis bis auf einen Euro verfügen und das Buch in den Müll werfen! - Man kann sein Herz auch auf der Zunge tragen! - Bei höheren Beträgen kann die Bank die Vorlage der notariellen Vollmacht erwarten. Über Tod und Verderben muß selbst dann nicht geredet werden! - "Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß!"
Nein, es gibt Vollmachten über den Tod hinaus!
Habe so das Begräbnis meines Bruders bezahlt.