hallo darf mein arbeitgeber mir mein freien tag streichen obwohl ein feiertag in der woche ist

4 Antworten

Ich verstehe deine Frage nicht zum Beispiel diese Woche wir hatten Pfingstmontag (Feiertag) richtig so ich denke als Bäcker musst du an solchen Tagen arbeiten.

Du hast bzw dir stehen 2 freie Tage in der Woche zu solltest du aber an einem Feiertag arbeiten müssen muss dir dieser vergütet werden, feiertagszuschlag. In der Regel sind das 50 % wenn du an Feiertagen arbeiten musst.

Bist du Azubi darfst du glaube ich garnicht arbeiten an Feiertagen

Familiengerd  11.06.2014, 14:50
In der Regel sind das 50 % wenn du an Feiertagen arbeiten musst.

Nur, wenn Zuschläge vereinbart worden sind!

Für Deutschland ist das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" in Abs. 1 eindeutig:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Das Gesetz lässt davon auch keine Ausnahmen für bestimmte Branchen zu, wie von Einafets2808 fälschlich behauptet!

Wenn Du einen festgelegten freien Tag hast, darf der Arbeitgeber diesen Tag nicht mit dem Feiertag "verrechnen"!

Das ist "Pech" für den Arbeitgeber! Oder gesteht er Dir einen anderen freien Tag als "Ersatz" zu, wenn Du einmal "Pech" hast und ein Feiertag auf Deinen freien Tag fällt?

stefan566666 
Beitragsersteller
 12.06.2014, 19:04

Mein Arbeitgeber meint uns würde kein freier Tag zustehen, wenn ein Feiertag in der Woche ist. Stimmt das?

Familiengerd  12.06.2014, 19:54
@stefan566666

Nein, das stimmt nicht! Was Dein Arbeitgeber "meint", ist seine Sache: entscheidend ist, was das Recht ist - der entsprechende Paragraph ist unten zitiert!

Betrachten wir es einmal anhand eines Beispiels:

Du hast immer einen Tag in der Woche frei, z.B. immer den Dienstag; jetzt fällt auf einen Arbeitstag ein Feiertag, z.B. Donnerstag, und Du musst deswegen an diesem Donnerstag nicht arbeiten: damit hast Du den Dienstag und den Donnerstag frei. Der Arbeitgeber darf Dir Deinen freien Dienstag wegen des freien Donnerstag-Feiertags nicht streichen!

Wenn Du an diesem Feiertag am Donnerstag aber arbeiten musst, bekommst Du selbstverständlich Deinen Lohn (mit Zuschlägen, sofern welche vereinbart sind), und außerdem muss Dir der Arbeitgeber als Ersatz für die Arbeit am Feiertag einen anderen Tag frei geben.

Der Anspruch auf einen freien Ersatztag für Arbeit an einem Feiertag ist vorgeschrieben im Arbeitszeitgesetz ArbzG § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" Abs. 3 Satz 2:

Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

Allerdings haben die Arbeitsgerichte entschieden, - dass dieser ersatzweise freie Tag auch ein Tag sein kann, an dem Du ohnehin schon frei hast, also z.B. der folgende Dienstag im Beispiel.

Grundsätzlich also: Der Arbeitgeber darf einen arbeitsfreien Feiertag nicht mit einem anderen Tag, verrechnen, den Du ohnehin frei hast unabhängig von diesem Feiertag, weil er damit die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung für Arbeit, die wegen eines Feiertags ausfällt, verbotenerweise "aushebeln" würde (das in meiner Antwort schon zitierte Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" in Abs. 1).

Nein das ist nicht rechtens. Du "bezahlst" den Feiertag nicht mit deinem freien Tag. Wenn du einen festen freien Tag hast ( z.B. immer Donnerstags) dann hast du dort auch frei. Liegt der Feiertag auf dem Donnerstag hast du allerdings kein Anrecht darauf plötzlich Dienstags frei zu haben. Dann hast du einfach "Pech" gehabt. Der freie Tag kann natürlich aber verschoben werden, wenn der betrieblice Ablauf es erfordert. ( z.B. bei hoher Auftragslage oder Brückentage)

Einafets2808  11.06.2014, 12:15

Das ist von Branche zu Branche unterschiedlich, Gaststätten, Baugewerbe und Konditoren arbeiten in Schicht Arbeit! Die zählen zu einer Branche und da gibt es andere regeln wie wenn jemand im Büro arbeitet von Mo- fr! Das heißt soweit ich weiß natürlich kann der Chef den Feiertag so einteilen das die Mitarbeiter dort freibekommen. Hast du tatsächlich frei bekommst du keine Zuschläge, sollte er euch aber arbeiten lassen an dem Feiertag, stehen dir die Feiertagszuschläge zu!

Bei mir ist es ich habe eine 35 h Woche und einen festen Stundenlohn! Ich habe an Feiertagen immer frei weil meine Firma da schließt! Bekomme ganz normal den Tag als Arbeitstag bezahlt ohne zuschlage sollte ich aber Überstunden machen bekomme ich die mit 25% mehr Stundenlohn vergütet! Sollte ich mal an einem Samstag arbeiten bekomme ich Wochenendzuschläge.

Familiengerd  11.06.2014, 14:47
@Einafets2808

Das ist von Branche zu Branche unterschiedlich

Das hat mit der Branche nichts zu tun und ist Unsinn! Ein freier Feiertag darf nicht durch Streichen eines anderen freien Tages "kompensiert" werden - da spielt die Branche überhaupt keine Rolle und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen") sieht dafür auch keine Ausnahmen vor!

Hast du tatsächlich frei bekommst du keine Zuschläge, sollte er euch aber arbeiten lassen an dem Feiertag, stehen dir die Feiertagszuschläge zu!

Auch das ist so nicht richtig!

Erstens erhält man Zuschläge nicht "automatisch" oder "per Gesetz", sondern nur bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung (Arbeits-/Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), zweitens erhält man Zuschläge (sofern sie überhaupt gezahlt werden müssen) auch für einen freien Tag, wenn man an diesem Tag hätte arbeiten müssen und dann Zuschläge zu zahlen gewesen wären!

Natürlich darf er das, er ist Dein Chef.

Solange Du nicht über 50 Std. pro Woche kommst.

Familiengerd  11.06.2014, 14:33

@ langas:

Korrekt muss Dein Antwort so lauten: "Natürlich darf er das, denn er ist der CHEF, Dein HERR! Amen!"

Und woher hast Du das mit den ominösen "Solange Du nicht über 50 Std. pro Woche kommst."?

Das sind solche Antworten, von denen man graue Haare bekommt - einfach gruselig!

kevin1905  11.06.2014, 12:01

facepalm

Maximilian112  11.06.2014, 12:09
@kevin1905

chefs dürfen alles........

Ironie out