Darf ich mich in meinen Freien Tagen im Ausland befinden?
Bei mir in der Firma herrscht ein riesen Wirbel um einige Mitarbeiter weil die sich in dessen freien Tagen im Ausland befanden. Alle wurden daher abgemahnt. Darf der Arbeitgeber das machen?
8 Antworten
Kannst Du "freie Tage" mal etwas besser erklären?
Handelt es sich um Urlaub, um freie Tage nach einem Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan oder freie Tage weil Überstunden "abgefeiert" werden? Handelt es sich um "freie" Tage, die z.B. unter "Bereitschaftsdienst", "Rufbereitschaft" laufen oder unter "Arbeit auf Abruf"?
Haben die MA geplante freie Tage (egal ob Urlaub, Überstundenabbau, freie Ausgleichstage nach Dienstplan), steht es ihnen frei, wo und wie sie ihre Freizeit verbringen. Eine Abmahnung ist Makulatur. An freien Tagen/Urlaub braucht ein AN auch nicht auf Anrufe, E-Mails usw. des AG reagieren, da er nicht erreichbar sein muss.
Bei einer solchen Abmahnung kann man den AG auffordern, die Abmahnung zu entfernen oder auch eine Gegendarstellung schreiben, die zur Abmahnung gelegt wird.
Man kann auch überhaupt nicht reagieren und sich bei einer evtl. Kündigung (sollte der AG sich beim nächsten gleich gelagerten Vorfall auf die ausgesprochene Abmahnung beziehen) auf die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung berufen. Man sollte allerdings evtl. vorhandene Schichtpläne, Urlaubsanträge...aufbewahren.
Was steht denn eigentlich in der Abmahnung drin?
Wie kommt Dein AG denn auf "das schmale Brett", dass er über die Freizeit der Arbeitnehmer verfügen darf und die ihm sagen müssen, wo sie wann sind? Das geht den AG überhaupt nichts an. Diese Abmahnung ist für den Papierkorb, sie entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage.
Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat. Es wäre doch eine Überlegung wert, einen zu gründen. Bei so einem Arbeitgeber muss es m. M. nach jemanden geben, der ihm mal aufzeigt, wo seine Grenzen sind. Die "Sklaverei" ist abgeschafft und die Arbeitnehmer sind keine Leibeigenen die über jeden Schritt Rechenschaft schuldig sind.
Freizeit unterliegt nun mal nicht den Bedürfnissen des AG sondern des AN, der über diese frei verfügen kann.
Die Abmahnung ist Blödsinn. Abgesehen von der mangelnden Form der Abmahnung ist der Abmahnungsgrund keineswegs haltbar. Ist es überhaupt eine Abmahnung? "Werden wir sie abmahnen..." ist keine Abmahnung, sondern lediglich eine Absichtserklärung. Kommt da vielleicht noch was?
Interessant ist, dass nicht der Auslandsaufenthalt, sondern die fehlende Information darüber bemängelt wurde.
Übrigens: die Verfassung bietet Rechte des Bürgers gegen den Staat, für das Verhältnis der Bürger untereinander ist sie nicht maßgebend.
Ohne den Abmahnungsgrund - die exakte Benennung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden verletzten Pflichten - zu kennen, kann man hier schlecht raten.
Wenn es sich wirklich um freie Tage handelt, darf das der Arbeitgeber nicht ("mir gefällt es nicht, wenn du im Ausland warst, deswegen wirst du abgemahnt")
Denkbar wäre aber, dass es aus dem Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag ergebende Pflichten verbieten, sich im Ausland aufzuhalten (z.B. bei einem Bereitschaftsdienst).
Bevor nun rechtliche Schritte eingeleitet werden, sollten die Arbeitsverträge, am besten durch einen Arbeitsrechtler, genau überprüft werden. Ist die Abmahnung völliger Humbug, könnte man dagegen angehen. Man könnte sie aber genausogut hinnehmen und sich nicht dadurch beeindrucken lassen, denn im Falle einer Kündigung aufgrund der Abmahnung fällt der Arbeitgeber beim folgenden Arbeitsgerichtsverfahren sowieso auf die Nase.
In derartigen Fällen wäre die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft recht hilfreich.
Nein, solange sie immer pünktlich bei der Arbeit sind, darf man an freien Tagen machen was man will und wohin man will.
Es soll sogar Arbeitnehmer geben, die nehmen sich mehrere Tage oder Wochen frei und fahren dann in Urlaub.
ich hatte in Weihnachten Urlaub nach 3 Monate angestellt (die Firma ist nicht nett, die wollen dass Mitarbeiter kein Resturlaub) Ich könnte noch nicht alles eigenständig machen weil kein Vorkenntnis hatte und auf Grund des Mangels Personal, keine Einarbeitung (ich pendeln nur hin und her und dazwichen bekomme ich nur beschimpfungen aber hier ist gängig, es ist nicht nur gegen mir)dass heisst auch kein Ruftbereitschaftdienst in Probezeit. Gleichwohl wurde ich am 25.12 und 26.12 angerufen zum Ruftbereitschafdienst (die Leute sind einfach gestört). ich habe mich krankemeldet. Kann alles möglich sein. Versuch bitte andere Untenehmen zu finden wie ich in der letze Zeit leider ofter machen muss. Das ist nicht Gesund. Frei ist frei, Urlaub ist Urlaub, Einspringer nur wenn die Firma nett ist (10 tage in stück arbeiten mach krank ). Nicht wegen 110 (48 euro steuerfrei)am Ende des Monat verdienen. Loht sich nicht. Wirklich schade dass hier in Deutschland, manche Branche sehr sehr gute Arbeitsbedingungen aber andere Branche sehr sehr schlecht. Ich fühle dass ich blod bin da ich die fasche Ausbildung ausgewählt habe. Andere europeische Länder mit bessere Arbeitsbedingungen in Vergangenheit sind heute ruiniert dank UE. Grüße.
Such dir eine neue Arbeit. Das ist ja nicht normal was du da schreibst.
Diese Abmahnung kannst du in der Pfeife rauchen. Die ist nichts wert und selbst im Fall einer späteren Kündigng durch den Arbeitgeber arbeitsgerichtlich nicht verwertbat.
Für eine Abmahnung muss ein Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen verstoßen haben und wenn du nicht gerade beim Geheimdienst arbeitest und dir deine Auslandsreisen genehmigen lassen musst, hat der Arbeitgeber nicht den mindesten Einfluss darauf, wo sich seine Leute in ihrer Freizeit aufhalten.
Einzige Ausnahme: du befindest dich in einer angeordnetetn Rufbereitschaft (die natürlich auch entsprechend bezahlt werden muss) und hast dich dort aufzuhalten, von wo aus du deine Arbeit innerhalb einer bestimmtem Frist aufnehmen kannst.
Abgemahnt weil die in ihren freien Tagen im Ausland waren?
Nun, da sind die Mitarbeiter sehr blöd, sowas zu akzeptieren.
Rein rechtlich gesehen kann man die Abmahnung als Klopapier nutzen, denn ein Arbeitgeber darf nicht in der Freizeit über seine Mitarbeiter bestimmen.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt, müsste der was machen...ansonsten Anwalt schnappen und dagegen vorgehen, damit der Arbeitgeber auch mal seine Grenzen kennenlernt.
Es handelt sich um in den Dienstplan eingetragene Dienstfreie Tage. Kein bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft. In der Abmahnung steht ungefehr: "Da Sie sich im Ausland befanden ohne des wissens des AG haben Sie den normalen Dienstablauf gefärdet,daher werden wir Sie abmahnen" Ich habe darauf geantwortet und mich auf die Verfassung berufen,das jeder Mensch das Recht hat sich frei zu bewegen 😂