Darf der Arbeitgeber mir meinen freien Tag streichen?

14 Antworten

Zur rein rechtlichen Frage - denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind bekanntlich leider zwei sehr verschiedene Dinge:

Wenn Du heute nach Dienstplan, regulär oder durch Genehmigung nach Antrag frei hast, darf der Arbeitgeber nicht ohne zwingenden Grund (Vorliegen einer Notlage) Deine Anwesenheit trotz Deines freien Tages fordern; "Personalengpass" alleine ist noch keine "Notlage".

Tut er es doch, muss er - keine Notsituation vorausgesetzt - die Notwendigkeit Deiner Anwesenheit rechtzeitig vorher erklären. Im Allgemeinen orientiert man sich bei dieser "Vorlaufzeit" an der Bestimmung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 Abs. 2: 4 Tage im Voraus. Außerdem müsste er für Kosten aufkommen, die Dir durch den ungeplanten Einsatz entstehen würden (wenn Du also z.B. deswegen die Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung absagen und Stornogebühren bezahlen müsstest).

Unter diesen Voraussetzungen wäre eine Abmahnung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht.

Das ist Dein "Recht"; wie Du Dich damit allerdings gegenüber Deinem Arbeitgeber behaupten/durchsetzen willst oder kannst ... ...

So kurzfristige Änderungen (wir reden von heute für heute) sind nicht okay. Auch gesetzlich nicht.

Was wäre denn, wenn Du heute einen wichtigen Termin hättest oder w as geplant, wo Du bei nicht erscheinen Ausfall zahlen darfst.

Ggf. kann man in gegenseitigem Einvernehmen ändern. Was ja mal sein kann, wenn man eh nichts vorhatte und auf Arbeit rambazamba.

Das würde ich einfach abwägen.

Bei Bereitschaft o.ä. kann der AG Dich natürlich wirklich anfordern.

Ja, wenn er eine gute Begründung hat.

Es sollte ja auch in Deinem Interesse sein, dass Du da bist, wenn in der Arbeit der Teufel steppt. Deine Kollegen arbeiten dann ja für Dich mit.

Was musst Du denn Wichtiges an dem Tag erledigen, dass Du ihm den Gefallen nicht tun kannst?

Eigentlich steht Dir der freie Tag zu, wenn er so genehmigt wurde.

Aber in bestimmten Ausnahmen kann der Arbeitgeber Dich trotzdem auffordern, zur Arbeit zu kommen - im Katastrophen-/Havariefall o.ä. ... und wenn er Dich dann zu Hause ...erreicht.

Der Arbeitgeber plant deine Arbeitszeiten, also darf er entscheiden wann du frei hast. Erscheinst du ohne Grund nicht, darf er dich abmahnen.

MfG Capone87er

Familiengerd  19.09.2014, 12:03

Da hast Du aber eine etwas sehr einseitige Sicht des Problems!

Maximilian112  19.09.2014, 15:14
@Familiengerd

Weil das kann ich erklären: Der AG plant so vor sich hin und der AN hat ausser der Arbeit sowieso nix vernünftiges zu tun.

Also hat er auch zu springen wenn das Tel läutet......

Ironie out

Capone87er  19.09.2014, 15:16
@Maximilian112

Ja stimmt, jeder sollte sich aussuchen können wann er arbeitet...

"Och nee Chef, heute ist so schönes Wetter da will ich lieber schwimmen gehen!"

Familiengerd  19.09.2014, 19:00
@Capone87er

Das kannst Du sagen, was Du willst - auch Unsinn wie den jetzt!

Aber das ändert nichts daran, dass es nicht nur danach geht, was der Arbeitgeber "entscheidet"!

Ein Minimum an kritischer Kenntnis und Beurteilungsfähigkeit sollte man hier schon ein bringen können!