Darf mein Arbeitgeber mir mein Freien Samstag im Monat streichen wenn ich Urlaub hatte?
Ich Arbeite im Einzelhandel und habe im Monat 1 freien Samstag und hatte urlaub. Jetzt sagt mein Filial Leiter ich bekomme denn freien Samstag nicht da ich ja Urlaub hatte.
8 Antworten
Dein Filialleiter hat Recht. Denn: Du bekommst den freien Samstag als Entschädigung für die anderen drei Samstage an denen Du arbeitest. Während Deines Urlaubs hast Du die drei Samstage nicht gearbeitet und somit keinen Anspruch auf den freien Samstag erworben. So hast Du nach Deinem Urlaub auch kein Anspruch auf diesen freien Samstag. Es ist so, finde Dich damit ab!
Entscheidend ist, wie zwischen den Vertragsparteien die Arbeits - und Freizeitregelung vereinbart wurde.Angenommen der "Freie Samstag" fällt generell auf das erste Wochenende und Du hattest zu diesem Zeitpunkt noch Urlaub, dann ist der Anspruch auf den besagten Samstag natürlich nicht mehr vorhanden, es sei, es ist ausdrücklich vereinbart, "das in jedem Fall ein freier Samstag monatlich gewährt werden muß.Unabhängig davon hat der Arbeitgeber das Recht, z.B aus personellen, bzw. saisonalen Gründen einen anderen Tag anzubieten, sozusagen als Ersatztag. Das ist die rechtliche Situation. Ansonsten ist es empfehlenswert - sofern in der Vergangenheit die Freizeitgewährung ordnungsgemäß verlief -ggf. auch einmal sein Entgegenkommen, bzw. seine Flexibilität gegenüber dem Filialleiter zum Ausdruck zu bringen.Persönlich schaden wird es bestimmt nicht!
Das hat nix mit Urlaub oder so zu tun. Freie Tage dürfen NICHT mit Urlaub verrechnet werden. Urlaub soll zur Erholung sein. Den freien Tag muss er dir geben.
Solange es nicht im Vertrag so drin steht, dass er das darf, dann ist es verboten, dir steht dieser freie Tag zu.
Kommt darauf an,was im Arbeitsvertrag steht.