Darf ein Arbeitgeber so etwas?
Darf ein Arbeitgeber im Einzelhandel sagen, dass jeder "überschüssige" Cent, sprich Trinkgeld, in die Kasse muss? Normalerweise wird damit doch die Arbeit des Angestellten honoriert und nicht die des Chefs, der sich eh kaum blicken lässt!!! Außerdem muss doch die Kasse stimmen, was sie ja dann nicht mehr tut, weil man immer im plus ist!
9 Antworten
Im Einzelhandel sind Trinkgelder eher unüblich. Ab und zu verzichtet ein Kunde auf die Herausgabe des Wechselgeldes. Dabei geht es jedoch meist um Beträge zwischen 1 Cent und 10 Cent.
In allen größeren Einzelhandelsunternehmen gibt es die Anweisung, solche Beträge in die Kasse zu legen. Dies insbesondere deshalb,, falls ein Kunde später reklamiert und dann die Herausgabe des Wechselgeldes fordert.
Darf er - auch wenn es nicht klug ist!
Trinkgelder gehören grundsätzlich den Angestellten, nicht dem Laden. (Solange nichts anderes vertraglich vereinbart ist!)
http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertrag/artikel/trinkgeld-wem-gehoert-der-tip/index.html ; wenn du suchst findest du auch einige entsprechende Urteile, Verfahren der Arbeiterkammer usw.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass es Trinkgeld regnet im Einzelhandel. Und für Cents oder Kleinstbeträge gibt es meistens so ein Sparschwein neben den Kassen - sieht man öfters. Das wird dann manchmal zum Wechseln in der Not verwendet, glaube ich.
diese "2.Kasse" ist in vielen Firmen verboten. Da muss man sogar auf die Rückgabe des Trinkgeldes an den Kunden bestehen.
das denkst nur nur, es gibt mehr trinkgelder, als du denkst ;)
kenne einige geschäfte wo das auch so ist.. ausserdem mit dem "trinkgeld" was du da bekommst springst e ned weit..! viele haben ja im vertrag scho so ne trinkgeld klausel..das alles in die kasse muss
wir wissen nicht wo der/die frager/in arbeitet
in einigen bereichen gibt es nicht wenig trinkgeld