Kann der Arbeitgeber im Einzelhandel den "freien Tag" verweigern, wenn ein Feiertag i.d. Woche ist?

5 Antworten

Es ist nicht rechtens, dass der freie Tag auf einen Feiertag gelegt wird, der Feiertag ist ein vom Arbeitgeber bezahlter Tag. Deshalb werden gerne Feiértage mi dem Urlaub verbunden.#

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den freien Tag auf einen ordentlichen Wochentag zu legen, wenn bei einigen Mitarbeitern der freie Tag zufälligerweise auf einen Feiertag fällt.

Wer hier unsicher ist, sollte in jedem Fall beim Anwalt Beratung suchen, ich habe dieses gemacht, deshalb schreibe ich hier.

 

nö, geht nicht, -sonst könnte der ja einfach Ostermontag auf n Sonntag legen und alle müssten am Montag arbeiten kommen.-Bei "normalen" Arrbeitsverhältnissen ist ja quasi der Samstag der freie Tag.-Wenn n Feiertag z.B. der 1.Mai auf n Samstag fällt, sagt ja auch keiner, in dieser woche war der 1.Mai auf m Samstag, weil das aber eigentlich n bezahlter Feiertag ist bleibe ich jetzt z.B. dafür Mittwoch zu Hause.-Wenn die freien tage fest vereinbart sind, ist das so, wioe ich deine Frage auch verstehe. Für A ist immer Montag frei, für B immer Dienstag usw.-Dann hat A z.B Ostern Pech gehabt.-Da sagt auch keine mein freier Tag fällt auf Ostermontag, ich bleib dann mal am Mittwoch zu Hause.-Lasst euch v. Chef nicht veräppeln. das Arbeitgeber, insbesondere im Handel häufig asozial sind ist bekannt, Schlecker is da leider kein Einzelfall. Da hilft nur n Anwalt, o. wenn alle mitmachen, Stupider Diesnst nach Vorschrift.-An dem versauten freien tag kommt man dann zähneknirschend, is klar.-aber man "arbeitet" dann halt so, dass man im Laufen die Schuhe besohlen kann, man wird unheimlich vergesslich (bestellungen) usw., man wird öfter mal krank (ich fühle mich auch immer unheimlich schlecht, wenn ich veräppelt werde).-Immer solche Kleinigkeiten halt.-Wenn da alle mitziehen, wird das für n asoziale Chef n seehr teurer Spass.-Man muss nur alles korrekt machen, dass einem der Chef nix anhängen kann.-Das verlangt natürlich n dickes Fell und Selbstkontrolle.-- AUSDRCKLICH! -sowas macht man NICHT nit nem fairen Chef.-Wenn ein Chef allerdings anfängt zu verarsc.hen muss man doch die Chabcengleichheit wieder Herstellen.-Nicht für die Arbeiter u Angestellten, sondern dafür, dass die Guten Chefs die ohne asoziale Methoden auskommen nicht aussterben.--Den ergaunerten Wettbewerbsvorteil sollte man sen Neppern zu Nichte nachen.

Der freie Tag im Einzelhandel ist meist im roulierenden System organisiert. Wie du es beschreibst, ist das in eurem Betrieb auch so. Wer an dem Feiertag eigentlich frei gehabt hätte, hat Pech gehabt. Geht ja jedem anderen auch so, wenn Feiertage auf Samstag oder Sonntag fallen. Aber selbstverständlich haben die anderen, dann in der Woche eben 2 freie Tage. Wenn trotzdem gearbeitet werden soll, muss das als Überstunden bezahlt werden. Wende dich an den Betriebsrat bzw. VERDI. Ja, da sollte man Mitglied sein!!!

blindie 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 10:13

Das ist ein "kleines Familienunternehmen" mit 3-4 Läden in der Stadt. Ich arbeite da auch gar nicht, sondern ein Freund hat mal dort gearbeitet und sich über die Praxis gewundert. Ich weiss daher gar nicht, ob die Firma einen Betriebsrat hat etc. Das mit "Feiertag auf Sa - Pech gehabt" leuchtet mir eben auch ein, aber so wie die das gemacht haben...

Die Frage ist: Die Freie-Tage-Regelung sah bei denen bspw. vor, dass der Freie Tag von Mitarbeiter A IN DER REGEL auf den Montag fällt. Wie dehnbar ist nun "i.d.R."?! Weil: flexibel muss ja heute jeder sein :-)...

Wenn der freie tag fest ist also z.b. ein Montag dann hast du da auch frei genauso wie am feiertag.

Das ist meines erachtens nicht rechtens das er allen den freien tag auf den Feiertag legt.

blindie 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 10:14

Ich sehe das eben genauso... Habe auch schon die obere Antwort kommentiert. Das Problem ist eben nur, was heisst "fest"? Ausnahmen kamen ja immer wieder mal vor, wenn jemand krank wurde oder Urlaub hatte...

es ist rechtens wenn du nur teilzeit arbeitest, bei vollzeit bekommst du den feiertag ganz normal bezahlt also min 160std. bei weniger bist du nur teilzeit beschäftigt und da bekommst du die feiertage nicht bezahlt. ging mir auch schon mal in ner firma so, unfähr ist das schon irgendwie

DerHans  29.01.2010, 10:05

Auch bei Teilzeit ist diese Praxis nicht rechtmäßig. Wenn die Teilzeit kräfte an festgelegten Tagen arbeiten, haben sie selbstverständlich ebenfalls Anspruch auf bezahlte Feiertage.

blindie 
Beitragsersteller
 29.01.2010, 10:16
@DerHans

Danke auch hier, aber es geht in diesem Fall gar nicht um Teilzeit. Der Bekannte hat 5 x 8 Stunden gearbeitet, d.h. Vollzeit...