Halbschwester fordert Erbe

7 Antworten

Erbe ist der, der nicht meckert, sprich: die Erbschaft ausschlägt. Somit wird man durch Schweigen sehr leicht Erbe.

Von deiner Mutter her bekommt sie natürlich nix; das Erbe des Vaters müsst ihr halt noch mal aufdröseln. Wenn da nix war, dann geht sie auch leer aus.  

Die Sache wird dann kompliziert, wenn dein Vater doch etwas hinterlassen hat, es aber nicht korrekt aufgeteilt wurde. Deine Mutter ist ja auch Erbin des Vaters und den mütterlichen Teil hast nun du. Wenn man es rückabwickelt, hat die Mutter weniger vom Ehemann bekommen und du somit auch.


Deine Schwester hat Anspruch auf das Erbe deines Vaters. Wenn es nichts zu verteilen gibt, dann bekommt sie auch nichts. Das Nachlassgericht wird das regeln. Ausserdem hätte deine Schwester bereits nach den Tod deines Vaters vom Nachlassgericht angeschrieben werden müssen. Das wäre auch zu klären. Falls deine Eltern ein Testament hatten, wäre dort die Klärung zu suchen. Wie gesagt, wo nichts ist, kann auch nichts verteilt werden. Ihr könntet mal fragen ob sie sich an den Kosten für die Beerdigung beteiligen möchte. Auch das ist von den nächsten Angehörigen zu bezahlen.

Zunächstmal ist der Kontakt für das Erben völlig irrelevant. Entscheidend ist das Verwandschaftsverhältnis.

Nach seinem Tod hat sie sich nicht um eine Erbschaft gekümmert.

Durch den Erbfall entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinschaftlich handeln. Lediglich die einfache Verwaltung des Nachlasses ist durch einzelerben möglich. Seien sie froh, das sie zumindest die Anschrift aller Erben kennen.

Hat sie jetzt nach dem Tod meiner Mutter überhaupt noch Ansprüche die sie geltend machen

Ja. Anstelle der Mutter treten jetzt halt deren Erben. Miterbe ist sie natürlich nur bei der Erbengemeinschaft ihres Vaters.

Mein Vater hatte eine kleine Rente und hat uns nichts hinterlassen.

Wenn Nichts hinterlassen wurde, dann gibt es auch nichts zu verteilen. Wenn die Tochter aber keinen Kontakt hatte, kann sie natürlich nicht wissen, welchen Umfang der Nachlass hatte. Hier ist es zunächsmalt sinnvoll, die Unterlagen des Vaters ( insbesondere die Kontoauszüge ) mit einer Digitalkamma aufzunehmen und ihr zuzuschicken.

Zu beachten ist auch, das die Kosten der Beerdigung aus den Nachlass zu begleichen sind. Reicht der Nachlass nicht, müssen u.U. die Ehefrau und nachrangig die Kinder die Kosten der Beerdigung im Rahmen der Unterhaltspflicht übernehmen.

... Das Nachlassgericht wird das regeln. ...

Das Nachlassgericht regelt da nichts. Das ist Sache der Erben untereinander. Wenn die Erben bekannt sind und informiert wurde, macht das Nachlassgericht von sich aus gar nichts mehr.

Sie hat Erbansprüche an deinen Vater, aber nicht an deine Mutter, die ja nicht ihre Mutter war.

Soweit mir bekannt ist, verfällt der Erbanspruch nicht. Das heißt, ihr würde ein Erbe von deinem Vater zustehen, das entweder per Testament oder nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt ist.

Wenn dein Vater nichts hinterlassen hat, steht ihr ein Anteil an diesem Nichts zu.

Ich fürchte leider ja. 

Deine Halbschwester hat durchaus noch Ansprüche auf das Erbe deines Vaters.