Vater gestorben meine Schwester hat 1/4 Std nach dem Tod das Schloß zu seiner Whg gew darf sie?
Mein Vater ist gestorben , Wirklich eine viertel Stunde später hat sie die Schlösser der Wohnung getauscht um wie sie sagt das Eigentum vor mir zu sichern . Meine Schwester hat sich um unseren Vater überhaupt nicht gekümmert . Ich bin von ihm als Alleinerbe eingesetzt , hatte eine Generalvollmacht über den Tod hinaus .
Ich habe mich nach dem Tod unserer Mutter vor 4 Jahren allein um meinen Vater gekümmert .
Meine Frage nun : Durfte sie die Schlösser wechsel ? Ich weiß auch nicht wie sie in die Wohnung gekommen ist weil mein Vater ihr zu Lebzeiten keine Schlüssel gegeben hat
Vielleicht kann mir jemand eine Antwort geben
12 Antworten
Misteriös; hat Dein Vater in der Wohnung allein gelebt?; ist er in der eigenen Wohnung gestorben? wie war das denn technisch realisierbar, dass sie innerhalb von 15 Minuten nach seinem Ableben das Schloss gewechselt hat?;Du kannst im übrigen die Schlösser selbst austauschen, da Du Generalvollmacht über den Tod hast; Testament zum Nachlassgericht bringen; im übrigen bist Du unmittelbar mit dem Eintritt des Todes Deines Vaters sein Alleinerbe und somit sein alleiniger Gesamtrechtsnachfolger geworden; soll heissen alles was Du geerbt hast, geht unmittelbar mit dem Tod in Dein alleiniges Eigentum über; Du kannst somit nach Deinem Belieben darüber verfügen;
Deine Schwester hat ein Haus geerbt indem dein Vater ein Wohnrecht hatte, mit dem Ableben deines Vater ist das Wohnrecht erloschen und somit kann deine Schwester über die Einliegerwohnung verfügen. Wohnrecht ist nicht vererbbar! Du hast zwar seinen Nachlaß geerbt aber nicht die Wohnung! Die gehört deiner Schwester.
Na würde mich nicht wundern, wenn die sich aus dem nachlaß bereits bedient hat und die Rosinen herausgepickt hat. Rechtlich gesehen hat sie, da du Alleinerbin bist, nicht einmal Zutrittsrecht - ergo ist das Auswechseln der Schlösser rechtswidrig. Da wird wohl nur der Klageweg helfen - denn auch als Alleinerbin - sie hat einen Anspruch auf den Pflichtteil - es sei denn dein vater hat es testamentarisch anders verfügt. In dieser Sache wird es nur 2 glückliche Menschen geben: Dein Anwalt und der Anwalt deiner Schwester.
Den Anspruch auf den Pflichtteil hat sie trotzdem. Aber irgendwas ist da jetzt geändert, u.U. wird der Pflichtteil niedriger ausfallen.
Nein, das durfte sie sicher nicht. Geh sofort zum Anwalt, evt. wirst Du sogar zur Polizei gehen müssen.
Sofort Polizei und Anzeige. Vielleicht ist sie schon dabei, alles leerzuräumen!
Dein Vater hat dir nicht ohne Grund eine Generalvollmacht gegeben.
Obacht. So traurig die Situation ist, Menachen werden schnell zu reissenden Wölfen. Hab ich alles erlebt.
Mein Beileid und eine große Portion Kraft und Durchsetzungsvermögrn sende ich dir.
Frage ist doch - wie kam/kommt sie an den Schlüssel - also so fremd kann sie denn auch nicht gewesen sein, wenn sie in die Lage versetzt ist, SOFORT die Schlösser auszuwechseln ....
Und wieso war sie beim Tod dabei??? Und du nicht???? Wo warst du denn??? Wenn dein Vater im Sterben liegt, müßtest du doch vor Ort gewesen sein - oder seh ich da was falsch!??????
Geh zum Rechtsanwalt, schalte die Polizei ein und laß die Wohnung versiegeln - erst wenn alles geklärt ist, darf sie wieder begehbar gemacht werden!
Und - geh sofort zum Amtsgericht und hol dir den Totenschein! Sonst geht gar nichts!
Und bedenke: den Pflichtteil bekommt deine Schwester IMMER - als geldwerte Entschädigung deines 'Allein'Erbes .....
Meine Mutter hatte 2 Häuser . 2004 übergab sie mir und meiner Schwester jeweils ein Haus . Bei dem Haus meiner Schwester handelt es sich um ein Haus mit Einliegerwohnung . Mein Vater hatte im Erdgeschoß wohnrecht . Er hat in der Wohnung allein gelebt und wurde seit dem Tod meiner Mutter unmittelbar nach der Übergabe von mir betreut in allen Angelegenheiten . Wie das technisch möglich war ist mir unbegreiflich , da meine Schwester keinen Zugang ? zur Wohnung hatte . Mein Schwager machte meinem Vater den Rest seines Lebens schon schwer .
Übrigens ,Noch eine Sache zu obiger Frage : Die Schwester hat mich gestern angerufen und will eine außergerichtliche Klärung . Sie bot mir an das alte Schlöß wieder einzusetzen , Wie soll ich mich verhalten ?