Wie lange Anspruch auf ein Erbe

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Hallo,

kommt darauf an, ob ein Testament da war oder nicht.

Aber vielleicht hilft Ihnen diese Homepage weiter: www.dr-meilinger.de/html/pflichtteil.htm

Ein Gespräch mit einem Anwalt wäre in jedem Fall anzuraten, bevor das Erbe komplett versilbert ist.

Viele Grüße

Heike

Bei der Verjährung muss man unterscheiden, um welche Art erbrechtlicher Ansprüche es geht. Die Verjährungsfrist bei Pflichtteilsansprüchen beträgt z.B. 3 Jahre (siehe § 2332 BGB).