Wie lange Anspruch auf ein Erbe
Schönen guten Tag,
ich hatte die Frage wie lange ich Anspruch auf den Erbteil meiner Mutter habe. Mein Mutter ist leider 2004 verstorben. Mein Vater lebt noch. Bisher habe ich den Erbteil meiner Mutter noch nicht geltend gemacht, weil ich dachte meine Mutter und mein Vater haben es ja zusammen verdient und es gehört denen irgendwie. Aber auch weil ich das einzige Kind bin und dann mir ja nach dem Tod meines Vaters der Erbteil dann sowieso zukommt. Mein Vater hat schon sehr viel in der Zwischenzeit von dem Geld ausgegeben, jedes Jahr ein neues Auto, jetzt neue Heizung und Dach für das Haus seiner Freundin. Hab meinem Vater gesagt er soll bitte aufpassen falls er mal Pflegebedürftig wird das er noch etwas als Rücklage hat. Dann kam eine wirklich schokierende Antwort - bevor ich das werde fahre ich mich mit dem Auto gegen den Baum. Mein Dad halt.............. Damit mein Erbteil meiner Mutter nicht ganz weg ist und ich vielleicht auch meinen Vater unterstützen kann - daher heute meine Frage wie lange kann ich das Erbe meiner Mutter geltend machen. Vielen Dank für die Hilfe Bettina
2 Antworten
Hallo,
kommt darauf an, ob ein Testament da war oder nicht.
Aber vielleicht hilft Ihnen diese Homepage weiter: www.dr-meilinger.de/html/pflichtteil.htm
Ein Gespräch mit einem Anwalt wäre in jedem Fall anzuraten, bevor das Erbe komplett versilbert ist.
Viele Grüße
Heike
Bei der Verjährung muss man unterscheiden, um welche Art erbrechtlicher Ansprüche es geht. Die Verjährungsfrist bei Pflichtteilsansprüchen beträgt z.B. 3 Jahre (siehe § 2332 BGB).