Muss man nach Tod des Ehepartners ein neues Girokonto eröffnen?
Hallo! Mein Vater ist kürzlich gestorben. Meine Eltern hatten ein gemeinsames Konto bei der Commerzbank. Jetzt soll meine Mutter ein neues Girokonto, natürlich auch mit neuer Kontonummer, eröffnen. Sie hatte gefragt, ob man nicht einfach den Namen ihres Ehemannes aus dem gemeinsamen Girokonto löschen könne. Doch das wäre nicht möglich, sagte man ihr. Stimmt das denn? Vielen Dank schon mal Viele Grüße Knusperstreusel
6 Antworten
Ja, das stimmt. Juristisch bleibt das Gemeinschaftskonto ein Gemeinschaftskonto. Für deinen Vater treten alle Erben gemeinschaftlich ein. Die Kontoverträge sehen ausdrücklich vor, dass ein Inhaber das Konto nicht auf sich alleine umschreiben, und damit den Anderen (Erbengemeinschaft) ausschließen darf. Auflösen kann er es aber schon.
ja, das ist richtig. Sie benötigt eine neue Kontonummer.
Deine Mutter ist ja, zusammen mit dir und eventuellen Geschwistern, Erbin des Kontos. Da euch ein Teil des Geldes auf dem Girokonto zustehen würde, kann deine Mutter nicht allein darüber entscheiden. Wenn ihr der Bank mitteilt, dass ich damit einverstanden seid, dass nur eure Mutter über das Konto verfügen kann, müsste es doch gehen.
Nein. Natürlich kann die Bank einer solchen Umwandlung freiwillig zustimmen.
Leider gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umgewandelt wird.
Dieses Vorgehen der Löschung und Neukontoeröffnung ist üblich und gerade aus rechtlicher Sicht die wohl sicherste Lösung aus Haftungssicht der Bank :-(
G imager761
Es gibt Konten wo einer zeichnungsberechtigt ist, oder s.g. oder Konten, davon hängt es ab. Bis alles geklärt ist werden sie gesprerrt.