Ratzenzahlung Geldstrafe trotz Haftantrittversäumung & Haftbefehl?
Hallo ihr lieben ,
Ich habe ein wichtiges Anliegen , eventuell kann mir jemand weiterhelfen der sich in Sachen Justiz und Strafrecht ein wenig auskennt. Ich wurde zu einer Geldstrafe von 900,00€ , also 60 Tagessätze a 15,00€ verurteilt. Der Haftantritt kam bereits , diesen habe ich allerdings versäumt so das der Haftbefehl wahrscheinlich draußen ist. Nun bin ich seit einigen Wochen in einer stationären , geschlossenen Psychiatrie untergebracht um eine Entgiftung zu machen da ich ein schweres Suchtproblem habe. Anschließend erfolgt eine 16 wöchige stationäre Langzeittherapie für die ich bereits Kostenübernahme und Aufnahmetermin habe. Allerdings liegt mir die Geldstrafe im Weg. Meint ihr es ist möglich sich mit der Justiz zu einigen das ich das noch in Raten zahlen kann ? Wenn ich die Haft antrete wäre der ganze Plan hinfällig und ich denke mal das mich jeder Richter doch lieber auf dem Weg der besserung schickt , statt ins Gefängnis !? Ich könnte von den 900,00€ auch 500€ direkt anzahlen und den Rest halt per monatliche Rate von 50,00€. Ebenfalls habe ich Ende Dezember , einen Tag vor meinem Aufnahmetermin der Langzeittherapie eine weitere Gerichtsverhandlung wo es um einen eventuellen Bewährungswiederruf geht da ich in meiner Bewährungszeit dummerweise einen Diebstahl ( Wert 5,88€ ) begangen habe. Wenn ich die Sache mit der Geldstrafe bis zu diesem Termin nicht geklärt ist werde ich höchstwarhscheinlich direkt im Gerichtssaal verhaftet um meine Geldstrafe anzutreten. Dies möchte ich allerdings umbedingt verhindern da sonst mein ganzer Plan , all meine Bemühungen umsonst waren und der ganze Plan für die Katz war.
Wie soll ich vorgehen ? Ich kann nachweisen das ich eine Kostenübernahme habe , ich kann nachweisen das ich clean bin und ich kann nachweisen das ich einen festen Aufnahmetermin für meine stationäre Langzeittherapie habe, Den Diebstahl begang ich ebenfalls unter Einfluss von BtM und war somit nachweislich nicht zurechnungsfähig.
Was meint ihr ? Ich bin für jeden Tipp dankbar, Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll bzw. wo ich anfangen soll. Daher frage ich hier mal nach da ich die Community super finde und meistens immer nützliche Tipps preisgegeben werden.
Danke an alle !
Liebe Grüße
11 Antworten
Anwalt. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Alles Gute!
Hey Pablo1623
Du bist rechtskräftig verurteilt worden.
Das also:
Den Diebstahl begang ich ebenfalls unter Einfluss von BtM und war somit nachweislich nicht zurechnungsfähig..
zieht nicht.
Beauftrage einen Anwalt,evtl. kann er vermitteln. Straffreiheit aufgrund von Mitleid des Richters hast du nicht zu erwarten.
Wie wäre es, wenn du genau das dem Staatsanwalt schreibst, dass es bei deinen Straftaten um Beschaffungskriminalität handelt und du bereits eine Entgiftungstherapie unternimmst und ab Dezember einen Therapieplatz hast, der dich eben von deiner Drogensucht befreien soll, damit es nicht zu weiteren Straftaten in Bereich Beschaffungskriminalität kommt.
Hast du keinen Pfichtverteidiger oder Bewährungshelfer? Mit dem kann man es auch besprechen.
Du bist doch schon in der Psychiatrie. Dort gibt es auch Leute, so was wie einen sozialen Dienst, die dir dabei weiter helfen könnten.
Und du könntest auch an das Gericht schreiben und die Sachlage schildern
Ich habe einen sehr guten Anwalt und auch einen Bewährungshelfer. Mein Anwalt weiß ich welcher Klinik ich untergebracht bin , mein Bewährungshelfer nicht. Dieser hat keine Schweigepflicht gegenüber dem Gericht und da ist meine Angst groß , dass wenn ich ihm sage in welcher Klinik ich mich befinde , er das Gericht darüber informiert , das Gericht die Polizei und dann werde ich mit Haftbefehl aus der Psychiatrie abgeholt. Deshalb weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. Ich werde jetzt mal einen etwas längeren Brief an die Staatsanwaltschaft schreiben und meine Situation schildern. Wo ich mich momentan befinde muss ich ja nicht umbedingt Preisgeben.
Vielen Dank erstmal an euch für die vielen Antworten !!