Kommt man immer im eigenen Bundesland ins Gefängnis?
meine Frage ist wenn man z.b. wohnhaft in Hamburg ist und man eine Straftat begeht und vor Gericht steht und man z.b. zu ein Monat verurteilt wird kommt man immer in irgendeinem Gefängnis in dem Bundesland wo man lebt und wo man gemeldet ist oder kann es auch sein dass man woanders hinkommt?
4 Antworten
Das kommt drauf an.
Wer z. B. in Hamburg wohnt, aber in Stuttgart eine Straftat begangen haben soll, wird von der StA in Stuttgart angeklagt werden.
Falls er in U-Haft genommen wird, wird das in Stuttgart erfolgen.
Wird er dann zu einer Haftstrafe verurteilt, könnte er einen Antrag auf Heimatverlegung stellen.
Wird er nicht in U-Haft genommen, aber in Stuttgart zu einer Haftstrafe verurteilt, ohne sofort festgenommen zu werden, sondern es wäre ihm erlaubt sich zur Vollstreckung zu melden, dann würde er Fall zur Vollstreckung nach Hamburg abgegeben.
Grundsätzlich ist das ganze Justizwesen Ländersache.
Geräts Du also in die Fänge der Justiz in Baden-Württemberg, weil z.B. die StA Stuttgart die Ermittlungen führt, dann wirst Du im Regelfall hier angeklagt und auch die Vollstreckung der Strafe übernimmt das Land Baden-Württemberg.
Ich weis, dass insbesondere Leute, die wegen Beschaffungskriminalität einsitzen, vor der Entlassung in andere Bundesländer verlegt werden (sofern sie das wünschen), damit sie nach der Entlassung dort ein neues Leben anfangen können.
Du kommst erstmal dort hin, wo du die Straftat begannen hast. Das umverteilen regelt die Haftanstalt.
Für Terroristen z. B. hat sicherlich nicht jedes Bundesland den entsprechenden Hochsicherheitstrakt ...