Habe ich in einer WG Mitspracherecht bei der Auswahl eines Nachmieters?

5 Antworten

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Deine Tochter hat keinerlei Mitspracherecht. Man kann keinem Vermieter "vorschreiben" an wen er vermieten soll. Sinnvoll fände ich es aber in diesem Fall, sich mit dem VM in Verbindung zu setzen und das Gespräch zu suchen. Ihm ist sicher auch daran gelegen, dass es keinen Stress gibt, nur weil er zwei überhaupt nicht zussammen passende Menschen in eine WG gestopft hat. Man kann doch miteinander reden und möglicherweise einen Kompromiss finden.

Das hängt davon ab, ob alle WG-Bewohner einen gemeinsamen Vertrag haben, oder jeder einen einzelnen...

Ich lese gerade, dass es zwei Verträge gibt, dann hat Deine Tochter überhaupt kein Mitspracherecht, da der Vermieter frei ist, mit wem er einen neuen Vertrag macht...

Sauerlandhase 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 15:52

Danke für deine Antworten...

Es ist ja wirklich schade, dass sie vermutlich, lt. deiner Antwort, kein Mitspracherecht hat!

MosqitoKiller  15.01.2013, 15:58
@Sauerlandhase

In der Praxis dürfte das halb so wild sein, ein kluger Vermieter ist ebenfalls an einem stressfreien Mietverhältnis interessiert, und wird daher entsprechend Rücksicht nehmen, bevor er Stress riskiert...

Was für ein Mietvertrag wurde denn mit dem Vermieter gemacht?

Gibt es einen Mietvertrag den beide gemeinsam abgeschlossen haben? Oder haben beide den Vertrag einzeln mit dem Vermieter abgeschlossen?

Sauerlandhase 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 15:36

Hallo, Danke für deine schnelle Antwort.

Also, es existieren 2 Mietverträge, d.h. für jede Partei wurde ein Mietvertrag geschlossen!

FrauWinter  15.01.2013, 16:01
@Sauerlandhase

Da sie in dem Fall leider kein Mitspracherecht hat würde ich ihr raten, dem Vermieter möglichst schnell eine potentielle neue Mitbewohnerin mit der sie zufrieden wäre zu "präsentieren" und dann kann man darauf hoffen, dass der Vermieter auf den Vorschlag eingeht.

Heißt das auch das der Mietvertrag von beiden unterschrieben wurde? Falls ja hat sie auf jeden Fall was zu sagen.

Sauerlandhase 
Beitragsersteller
 15.01.2013, 15:37

Danke für deine schnelle Antwort.

Also, es existieren 2 Mietverträge, für jede Mietpartei also jeweils einer!

Sie kann es sich praktisch aussuchen, der Vermieter will doch nur die Miete wer dort wohnt ist ihm egal

Gerhart  16.01.2013, 20:00

Sie kann sich nur aussuchen, ob sie wohnen bleibt oder kündigt.