darf mein Vermieter mir kündigen, wenn 2 meiner Mitbewohner aus der WG ziehen?

6 Antworten

Der Vermieter kann nicht wirksam kündigen, solange der Mietvertrag von der Mieterpartei eingehalten wird. Dabei ist es nicht relevant, dass 2 Mieter aus der Mietwohnung ausziehen. Relevant wäre, dass nun die Miete nicht vollständig gezahlt würde. Dem Vermieter fehlt aktuell ein zulässiger Grund für die Kündigung. Die vorliegende Kündigung, zudem nur an dich übermittelt, ist unwirksam.

Hier noch ein Verweis auf ein Urteil des Landgerichtes Berlin unter dem Aktenzeichen 65 S 314/15, aus dem hervorgeht, dass Mieter in einer Wohngemeinschaft ausgetauscht werden können. Ich darf aber bemerken, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt.

Wenn 3 Personen als Hauptmieter eingetragen sind, können nur diese 3 Personen gemeinsam den Mietvertrag kündigen.

Einge Teilkündigung von 2 Mietern ist unwirksam.

Ja, genau genommen kündigt auch nicht der Vermieter, sondern ihr als Mieter. Juristisch gesehen bilden du und deine Mitbewohner eine GbR, die sich nun auflöst, damit ist auch der Mietvertrag hinfällig.

vaynsia 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 20:12

also scheidet einer aus dem Mietverhältnis aus, ist der Vermieter immer berechtigt, wenn er lust und Laune hat, den anderen auch zu kündigen? ich kündige ja nicht, sondern die anderen beiden. und wie ich den Mietvertrag verstanden habe, sind wir alle 3 Hauptmieter.

tryanswer  31.05.2017, 20:18
@vaynsia

Der Ablauf ist so nicht richtig. Nicht der Vermieter kündigt, sondern einer der Mieter (bzw. hier zwei von dreien). Ihr habt einen Mietvertrag geschlossen, der darauf basiert, daß ihr gemeinsam die Whg. mietet. Jeder von euch ist aber im Rahmen des Mietvertrages sowohl voll vertretungsberechtigt, als auch voll haftbar (und wahrscheinlich habt ihr euch nie darüber Gedanken gemacht). D.h. wenn einer von euch dreien kündigt, ist der gesamte Vertrag hinfällig.

vaynsia 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 21:18
@tryanswer

verstehe, das ist also bei jeder wg der fall, nur kommt es in der Regel nie zu der Situation, dass der Vermieter diesen weg einschlägt wie bei mir. wie verhält sich das das mit den neuen Mitbewohnern, entsteht jedes mal ein komplett neuer vertrag für alle, wenn man selbst nur einen Mietvertrag schließt?

tryanswer  31.05.2017, 21:30
@vaynsia

Ja, formal schon. In den meisten Fällen entspricht der neue Vertrag dann einfach dem alten.

Für dich wäre es ratsam mal versuchen rauszubekommen, warum der Vermieter so reagiert. Möchte er die Wohnung selber nutzen - dann hast du natürlich schlechte Karten; oder geht es ihm um die Konditionen in dem Fall lohnt es sich noch mal mit dem Vermieter zu reden.

Kleiner Tipp: Du kannst den Fall des Ausscheidens eines Hauptmieters im Mietvertrag regeln, ist dann nur die Frage ob der Vermieter dem zustimmt.

Gerhart  01.06.2017, 08:55
@tryanswer

Großer Tipp: Deine Argumentation ist falsch. Nicht eine GbR hat den Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen sondern eine "Mieterpartei in Personenmehrheit". Innerhalb der Mieterpartei möge eine GbR bestehen. Daher kann hier auch nicht von "Hauptmietern" gesprochen werden, denn es gibt keine "Untermieter" sonder einfach, simpel und geschmacklos "Mieter". Und diese Mieter können jeden Tag aus der Mietwohnung ausziehen, bleiben aber bis zur Änderung des Mietvertrag in der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Vermieter, sind also zur weiteren Mietzahlung verpflichtet. Die Kündigung zweier Mieter dem Vermieter gegenüber ist unwirksam. 

tryanswer  01.06.2017, 09:49
@Gerhart

Das war auch die Argumentation eines Paares, welches sich trennte und in dem Fall er auszog und den Mietvertrag kündigte. Allein der Richter vertrat dann eine andere Auffassung.

Ihr seid also 3 Personen mit einem gemeinsamen Vertrag.

Das 2 der Personen ausziehen ist kein Grund für den Vermieter den Vertrag zu kündigen.

Ich vermute mal das die 2 ausgezogenen gekündigt haben bzw. kündigen wollen. Das geht aber nicht bzw. ist unwirksam, weil nur die Vertragspartein Mieter als ganzes (also alle 3 Personen) kündigen kann.

An wen ist denn die Kündigung des Vermieters gerichtet? An alle 3 oder nur an dich?

Einfach neue Mitbewohner/Mitmieter suchen geht auch nicht. Damit müßte der Vermieter einverstanden sein.

Ich denke, wenn ihr die 3 Mieter seid, dann können nur alle drei
kündigen. Also wird diese Kündigung nicht wirksam. Eine andere
Frage ist natürlich, ob du die Miete allein stemmen kannst.

Ist es vielleicht nicht besser eine neue WG zu suchen?