Hausverbot für Freund der Mitbewohnerin
Hallo!
Ich habe vor Kurzem mit einer Freundin eine WG gegründet. Wir stehen beide als gleichberechtigte Mieter im Vertrag. Nun ist es allerdings so, dass ich befürchte, dass sie sich nur jemanden gesucht hat, der mit ihr eine Wohnung finanziert, damit ihr Freund bei ihr einziehen kann. Dass er ab und an hier ist, auch für zwei bis drei Nächte, ist völlig in Ordnung. Allerdings verstehe ich mich überhaupt nicht mit ihm und möchte nicht, dass er länger als drei Nächte am Stück und pro Woche in der Wohnung ist. Kann ich ihm notfalls Hausverbot erteilen?
8 Antworten
Nein, Du kannst ihm kein Hausverbot erteilen. Der Vermieter kann allerdings abmahnen, wenn besagter Freund seinen Lebensmittelpunkt in Eure Wohnung verlagert hat. Denn er muss genehmigen, wenn da mehr Leute wohnen, als im Mietvertrag angegeben.
So, oder so, ist kein friedliches Zusammenwohnen mit der Freundin gewährleistet. Da würde ich nach einer getrennten Lösung suchen.
Das könnte der Vermieter, nicht du nur weil du ihn nicht magst solltest du nicht gleich so schwere Geschütze auffahren. Rede mit deiner Freundin darüber u. sag ihr, daß es dir zu viel ist, wenn er so oft übernachtet, da müßte sich doch eine Lösung finden!!!!
Besuch in der Wohnung ist grundsätzlich von dem Recht auf vertragsgemäßen Gebrauch zu sehen. Das Recht, Besuch zu empfangen, kann weder durch eine Formularklausel noch durch eine Individualvereinbarung eingeschränkt werden. Wann jemand Besucher ist und ab wann er in der Wohnung wohnt, hängt davon ab, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Dafür kommt es auf die Dauer und die Qualität des Aufenthaltes an. Ein auf Dauer angelegter Einzug mit vollem Gepäck ist schon ab dem ersten Tag kein Besuch, während auch eine mehrmonatige Aufenthaltsdauer ohne großes Gepäck und unter Beibehaltung der eigenen Hauptwohnung immer noch ein Besuch sein kann. Gäste darf ein Mieter bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters beherbergen. Hieraus darf jedoch kein Daueraufenthalt werden, d.h. der Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechungen ständig in der Wohnung aufhalten. Aber auch hierbei darf es nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Die Überlassung muss darüber hinaus dem Vermieter zumutbar sein.
Du kannst ihm den Zutritt zu außschließlich von dir genutzten Räumen verbieten aber nicht zu den gemeinsam genutzten. Da hilft nur mit der anderen Mieterin reden oder warten bis sie erkennt das sie ausgenutzt wird. Oder bis du nur neidisch auf das "junge Glück"?
Nein. Wie Du schon schreibst, seid Ihr gleichberechtigte Mieter.
Sollte er allerdings randalieren und/oder Dich oder sie bedrohen, sieht es anders aus. Dann kannst Du das Hausverbot sogar mit Unterstützung der Polizei aussprechen (hoffe, SO schlimm ist es dann nicht)