Schwanger und in 2er WG was tun?
Hallo,
und zwar geht es um folgendes meine Schwester wohnt in einer 2er WG und ist schwanger. Sie hat schon mit der Mitbewohnerin gesprochen aber diese will nicht ausziehen stattdessen möchte Sie ihre neue Partnerin nach dem Auszug meiner Schwester einquartieren.
Wer hat denn da ein "Vorrecht" bzw Vorrang für diese Wohnung? Beide sind als Hauptmieter eingetragen.
Meine Schwester sucht auch schon seit Beginn der Schwangerschaft ( Sie ist im 5.Monat) nach einer passenden Wohnung aber findet partout nichts geeignetes und wenn sie was geeignetes findet hat der Vermieter keinen bock darauf das bald ein kleines Würmchen das Licht der Welt erblickt bzw quasi mit einzieht. Wer hat denn da ein "Vorrecht" bzw Vorrang für diese Wohnung? Beide sind als Hauptmieter eingetragen.
Danke für eure Antworten
6 Antworten
Da hat keiner ein Vorrecht. Das müssen die beiden untereinander ausmachen, wer denn jetzt drinnen bleibt und wer auszieht.
Im Grunde kann deine Schwetser einfach da wohnen bleiben, die ersten Monate schläft das Baby vermutlich eh bei ihr im Bett/Zimmer und dann hätte sie immer noch genug Zeit, eine Wohnung zu finden. Die Mitbewohnerin kann sie jedenfalls nicht daran hindern, dort zu bleiben.
Ich hab aber noch nie erlebt, dass ein (bald da seiendes) Kind ein Hindernis ist. Also wirklich noch nie und ich hab von Sozialwohnung, über frisch renovierten Plattenbau über Neubau für die obere Mittelschicht bis Haus zur Miete alles durch. Ich hätte immer auf Anhieb einen Mietvertrag bekommen (außer jemand anders war schneller). Nicht nur in der Kleinstadt, auch auf dem Dorf und in der Großstadt.
Man sollte halt seinen Möglichkeiten entsprechend suchen und gegebenenfalls seine Ansprüche runter schrauben.
Es scheint hier kein Lösung zu geben, da jede der Mieterinnen nicht verzichten will. Gemeinsam kündigen wollen sie auch nicht. Meine Empfehlung: die Schwangere soll sich in der Sozialberatung um Wohnraum kümmern und der Vermieter muss mit einem Mietertausch einverstanden sein, wenn die Schwangere neuen Wohnraum hat.
Ein Vorrecht hat keiner von beiden. Sofern der bestehende Mietvertrag beendet wird, entscheidet der Vermieter, an wen er die Wohnung neu vermietet. Allerdings hängt das auch davon ab, ob im jetzigen Mietvertrag das Ausscheiden eines der Hauptmieter explizit geregelt ist - entsprechende Regelungen kämen dann zur Geltung.
Deine Schwester hat kein Anrecht darauf das die Mitbewohnerin die Wohnung verlässt .. sie müssen das unter sich klären.
Keiner hat Vorrecht. Dass deine Schwester schwanger ist, ist nicht das Problem der Mitbewohnerin.