Was kann ich meiner WG Mitbewohnerin in Rechnung setzen wenn sie auszieht?
Hallo liebe Community,
und zwar lebe ich in einer WG und meine Mitbewohnerin ist leider nicht das gelbe vom Ei. Ihr Umgang mit dem Eigentum anderer lässt zu wünschen übrig. Sie wird dieses Jahr ausziehen, daher wollte ich im voraus schonmal ein wenig Wissen einholen ob und was ich finanziell von ihr zurück verlangen kann.
Sie meinte zu mir bereits, mit allem, was ich in den gemeinschaftlichen Räumen zur Verfügung stellen würde, könne sie umgehen wie die will und ich müsse das hinnehmen. Daher werde sie auch nichts zurück zahlen. Dadurch hat mein Kram ein wenig Schaden genommen... dabei geht's mir besonders um eine beschichtete Pfanne die schon nach drei Tagen bis auf's Metall aufgekratzt wurde (ich habe die bis heute nicht einmal benutzt) und ein paar beschädigte Möbel. Wir sind was das angeht schon derbe aneinander geraten weshalb ich grundsätzlich nicht mehr ihr Eigentum nutze (da sie mir seitdem ständig unterstellt ich hätte es kaputt gemacht).
Kann ich da was zurück verlangen? Es handelt sich nicht um sehr viel... aber es ist nunmal trotzdem kaputt was mich sehr ärgert.
2 Antworten
Die Rechtslage ist ganz einfach:
Fahrlässige SachbeschädigungWenn der Täter eine Sache nicht vorsätzlich beschädigt oder zerstört, sondern nur die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, also fahrlässig handelt, sieht das Strafgesetzbuch keine Sanktionen vor.
Der Täter schuldet dem Eigentümer der Sache aber in aller Regel den Wertersatz gemäß den zivilrechtlichen Bestimmungen.
Die Anspruchsgrundlage ist dann in aller Regel § 823 BGB.Gemäß dieser Vorschrift ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Eine Eigentumsverletzung im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB ist immer dann gegeben, wenn die unerlaubte Handlung zu einer Beeinträchtigung des Sachgebrauchs führt.
Fazit: Der Gebrauch deiner Bratpfanne dürfte demnach erheblich beeinträchtigt sein.
Die Anspruchsvoraussetzungen für § 823 BGB wären also erfüllt und du könntest deinen Anspruch auf Schadenersatz zivilrechtlich geltend machen.
Du schreibst:
dabei geht's mir besonders um eine beschichtete Pfanne die schon nach drei Tagen bis auf's Metall aufgekratzt wurde.
Kannst du den Vorwurf, deine Mitbewohnerin habe dein Eigentum beschädigt im Ernstfall auch beweisen?
Das ist bei solchen Geschichten oft gar nicht so einfach.
Du schreibst:
Wir sind was das angeht schon derbe aneinander geraten weshalb ich grundsätzlich nicht mehr ihr Eigentum nutze (da sie mir seitdem ständig unterstellt ich hätte es kaputt gemacht).
Ob eine Klage hier tatsächlich Erfolg hätte, wage ich zu bezweifeln!
Da es kaum möglich sein wird, feststellen zu können, wer Täterin und wer Geschädigte ist, würde ein Urteilsspruch in etwas so lauten:
- Jede Partei trägt ihren eigenen Schaden, sowie die eigenen Anwaltskosten
- Die Gerichtskosten werden den Parteien jeweils zu Hälfte auferlegt
Mein Tipp:
- Das Prozessrisiko halte ich im Bezug auf Schadenersatz für sehr hoch.
- Was kostet deine Bratpfanne im Handel. 50,- oder 70,- EUR?
Ich bin auch sicher, dass die gegenseitige Sachbeschädigungen nicht die Ursache der Streitereien sind.
Vielmehr werden hier Machtspielchen ausgetragen, bei denen jeder versucht dem anderen überlegen zu sein.
Dabei gäbe es sicher ganz andere Dinge, über die man sich ggf. ein paar Gedanken machen könnte!
Seit ihr beide Hauptmieter der Wohnung?
In diesem Fall ist der Mietvertrag mit Auszug deiner Mitbewohnerin hinfällig! Du müsstest mit dem Vermieter einen neuen Vertrag schließen, wenn du in der Wohnung bleiben möchtest.
Anderenfalls würde deine Mitbewohnerin auch weiterhin haften - z.B. für Mietschulden oder Schäden in der Wohnung. Und zwar auch, wenn sie nachweislich gar nicht mehr dort wohnt.
Etwas anderes ist es, wenn du alleinige Hauptmieterin bist und deine Mitbewohnerin bei dir zur Untermiete gewohnt hat.
Ich kann deinen Ärger durchaus verstehen!
Das große Problem ist eben nur, dass du jede einzelne Sachbeschädigung nachweisen musst.
Hast du deine Mitbewohnerin schon einmal nachweisbar aufgefordert, dir einen Schaden zu ersetzen?
Hierfür musst du der Verursacherin zunächst eine angemessene Frist setzen.
Hast du ihr die Nutzung deiner Sachen ausdrücklich untersagt?
Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht dasselbe.
WG-Mitbewohnerin ist kein Mietstatus, entweder bildet ihr eine Mieterpartei oder sie ist deine Untermieterin.Ist sie Untermieterin, dann solltest du eine ordentliche Kündigung prüfen - SOFORT!
Der Mietvertrag ist befristet... er läuft also automatisch aus und ich habe auch keine Intention diesen zu verlängern.
Wenn die Befristung nicht mit einem qualifizierten Grund besetzt ist, dannn gilt der MV als unbefristet. Und eine fristlose Kündigung kann immer ausgesprochen werden, wenn der Hausfrieden hier massiv gestört wird. Siehe § 543 (1) und weiter (2) 2. BGB, wenn eine Abmahnung ignoriert wird.
Wie wurde denn im Mietvertrag die Nutzung deiner Küchenutensilien vereinbart? Wenn es keine MV-Vereinbarung gibt, kannst du die Duldung sofort untersagen...
Zickenkrieg, ja, man könnte es so auffassen.
Aber mir geht mittlerweile der Umgang mit meinem Eigentum absolut auf den Geist. Wozu auch zu sagen ist, dass der allergrößte Teil des Inventars von mir gekauft wurde oder als Geschenk zur ersten Wohnung zu mir kam.
Zu Bruch (oder allgemein kaputt) gegangen sind mittlerweile zwei Auflaufformen, mehrere Tassen und Gläser, zwei Pfannen, meine Messer werden sichtlich als Schraubendreher genutzt, der selbst aufgearbeitete Esstisch aus massiver Akazie hat tiefe Macken, die Stühle Nagellackflecken und die Spülmaschine behandelt wie Elektroschrott.
Daher würde ich zumindest die Pfanne gerne ersetzt haben... billig war die definitiv nicht.
Spricht man sie darauf an schiebt sie die Schuld z.B. auf meine Freunde die das kaputt gemacht haben sollen und unterstellt mir, ich hätte ihre Waschmaschine kaputt gemacht weshalb ich selbst diese nicht mehr benutzen kann und bei meiner Mutter oder meinen Großeltern waschen muss.
Was die Vertragsgeschichten angeht... ich bin Miteigentümerin. Daher stellt sich das Problem nicht.