Habe ich ein Recht auf die Rückerstattung?

5 Antworten

Ohne schriftlichen Widerruf hast du gar keine Rechte! Der Versender muss nichts unternehmen. Verfährt er allerdings aus Kulanz so, dass er dir die Rücksendung durchgehen lässt, dann kann er dir zumindest die Rücksendekosten berechnen. Also ganz schlecht, wenn du unfrei zurück gesendet hast.

Der Widerruf kann auch per Mail erfolgen oder dem Paket beigelegt worden sein.

Das es früher so geklappt hat, lag u.U. auch daran, dass es "früher" gesetzlich nicht vorgeschrieben war extra den Widerruf zu bekunden oder aus Kulanz des Händlers...

Aber die Zeiten sind vorbei - auch wenn einige Käufer dies noch nicht mitbekommen haben.

https://www.it-recht-kanzlei.de/kommentarlose-ruecksendung-waren-widerruf.html#abschnitt_1

Die gesamte Rücksendewut, die hier um sich gegriffen hat, ist reine Kulanz der Versnder.

Auch wenn Du vom Kaufvertrag zurück trittst (schriftlicher Widerruf) mußt DU die Rücksendekosten tragen. Alles was sich eingebürgert hat ist reine Kulanz der Verkäufer, die mehr und mehr das nicht mehr mitmachen, da sie bei Niedrigpreisen erhebliche Kosten damit haben.

Nein, es sei denn es steht in den Widerrufsbedingungen des Anbieters, das ein Rückschicken ohne weitere Angaben einem Widerruf gleichzusetzen ist.

Wenn das nicht da steht muss man immer einen Widerruf machen.

berlina76  01.02.2019, 15:21

Lies doch mal die Widerrufsbedingungen des Händlers, eventuell hat der sogar verlängerte Widerrufsfristen. Viele Händler geben ja mitlerweile von sich aus 4 Wochen.

Der Widerruf muss durch ausdrückliche Erklärung in Textform erklärt werden. Das steht sicherlich auch in der Winderrufsbelehrung, die Du erhalten hast.

Das wird spannend, was das Unternehmen jetzt macht.

Eigentlich ist die Frist jetzt vorüber

Dann schonmal gar nicht.

Allerdings habe ich den Vertrag nicht Wiederrufen sondern nur die Ware wieder zurückgeschickt

Dann zweimal nicht. Einen Vertreag muss man ordentlich widerrufen, also in Textform.

Gilt das jetzt schon als wiederruf also habe ich rechtlich gesehen ein Anspruch auf Rückerstattung?

Nein.

berlina76  01.02.2019, 15:37

Wenn man von den Gesetzlichen Widerrufsbedingungen ausgeht, mag das sein.

Ein Händler hat das Recht, diese Bedingungen zu Gunsten des Kunden zu änder. Verlängertes Widerrufsrecht oder auch Wiederruf duch einfaches zurücksenden ist möglich, wenn es in den Widerrufsbedingungen des Händlers so festgelegt ist.

Also ohne den Text zu kennen ist hier keine sichere Aussage möglich.

feinerle  01.02.2019, 15:40
@berlina76

Ja klar, kann der kulanter sein.

Nur hier wurde nach dem Recht gefragt - des Kunden.

Und das endet am 14.Tag und bedeutet einen klar formulierten Vertragsrücktritt.

Wenn der Händler so doo.... ähm ich meine kulant ist, das darüber hinaus mit sich machen zu lassen, sei Tee - ur hat man darauf kein recht, dass der das macht.

Also ohne den Text zu kennen ist hier keine sichere Aussage möglich.

Und ab, kann man sogar ganz genau beschreiben, benennen und bezeichnen.