Dürfen meine Eltern meine Pakete öffnen?
Hallo,
ich bin 15 Jahre alt und wollte mal fragen, ob es rechtlich okay ist, wenn meine Eltern Pakete, die an mich adressiert sind, öffnen. Das sie es bei Briefen nicht dürfen, ist mir klar, da sie damit gegen das Briefgeheimnis verstoßen, aber ich wollte wissen ob das auch bei Paketen gilt. Vielen Dank im Vorraus!
Lenny
8 Antworten
Nein, das dürfen sie nicht - fällt unter Privatsphäre. Aber auch Du darfst die Post Deiner Eltern nicht öffnen.
Sollten sie allerdings den Verdacht haben, dass Du Drogen nimmst, müssen sie Deine Post kontrollieren.
http://www.focus.de/familie/erziehung/familie/duerfen-muessen-sollen-familienleben_id_2324758.html
wenig hintergangen gefühlt,
Mit Recht. Das gehört sich einfach nicht.
Danke für den Stern :)
sehe ich auch so. und gern geschehen, danke für dein engagement! :)
Es gilt zwar das Briefgeheimnis, aber Eltern können deine Post durchaus einsehen bis 18. Wenn du in der Lehre bist, und Briefe von deinem AG oder Handwerkskammer Schule usw. dürfen die Eltern diese Unterlagen nicht einsehen.
Deine Eltern haben dir bei der Unterschrift des Lehrvertrages die Vollmacht für das Lehrverhältnis übertragen.
Also alles was du für die Ausbildung an Schreibmaterial bekommst ist deins.
Im Grunde gilt natürlich das Briefgeheimnis. Da können die Eltern nur sehr bedingt reingrätschen. Aber Du bist nicht voll geschäftsfähig. Das heißt, Du darfst nur sehr eingeschränkt Dinge bestellen. Deshalb haben Deine Eltern das Recht, zu sehen, was da an Dich geliefert wird
Sie dürfen. Woher bekommst Du denn Pakete, die Deine Eltern nicht sehen sollen? Im Internet darfst Du ja schließlich noch nichts bestellen.
ich habe nichts bestellt, was meine eltern nicht wissen dürften, es geht nur darum, dass ich mich in meiner privatsphäre verletzt fühle :)
Dann besprich das mit Deinen Eltern. Vereinbare mit ihnen, dass Du ihnen den Inhalt zeigen wirst, aber erst mal selbst auspacken möchtest.
Wenn sie sehen, dass sie Dir vertrauen können, werden sie es sicher nicht mehr immer wissen wollen.
das ist ein ansatz :P
Solange du nicht 18 bist und du somit nichts zu melden hast dürfen sie beides öffnen.
Ja aber sie sind deine Vertreter wenn du minderjährig bist.
hmm, ist das briefgeheimnis nicht verfassungsrechtlich abgesichert?
weil ich dachte, dass das auch für meine eltern gilt.
ich habe nichts illegales bestellt, ich habe mich nur ein wenig hintergangen gefühlt, weil die post schließlich an mich geht und nicht an meine eltern :)