Pferdeeinstellvertrag kündigen? Oder Wiederrufen?
Hallo Ihr lieben,
ich habe vor 2 Tagen einen Pferdeeinstellungvertrag in einem Stall unterschrieben. Den ich erst ab 31.August / 1. Sept. in anspruch nehmen kann (wegen Kündigungsfrist des jetzigen Stalls).
Leider habe ich nun Dinge über diesen Stall herrausgefunden die für mich einfach dagegen Sprechen dort einzuziehen. Dinge die vorher nicht bekannt gemacht wurden. Bzw. nicht gesagt wurden.
Kann ich den Vertrag Schriftlich Wiederrufen oder muss ich Kündigen? Muss ich etwas bezahlen? Der Vertrag gilt ja eig. erst ab ende August / anfang September.
Die Stallbesitzerin ist/wäre jetzt nicht gerade erfreut damit. Kann sie Geld einfordern??
würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen.
Mfg
6 Antworten
Da hier niemand den Wortlaut des Vertrages kennt, weiß auch niemand außer Dir, ab wann etwas bezahlt werden muss. Ein Widerrufsrecht ist nicht ersichtlich, bliebe also die Kündigung, mit etwas Fantasie könnte man vielleicht auch noch über eine Anfechtung nachdenken.
Rechtlicher Anspruch hin oder her - gerade in der Reiterszene hat es sich oft bewährt einfach offen das Gespräch zu suchen. Da wird man sich meistens doch auch so einig ohne mit irgendwelchen Paragraphen argumentieren zu müssen.
Erkläre ihr doch einfach dass du dich nun doch noch anders entschieden hast und den Vertrag gerne widerrufen möchtest. Natürlich wird sie nicht begeistert sein - im Normalfall wird sie dich deswegen aber auch kaum anklagen etc. ;-)
Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen. DieWiderrufsfrist beträgt gemäß § 355 BGB 14 Tage. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag schriftlich widerrufenwerden. Diese Frist gilt aber nur, wenn der Verkäufer im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene Frist belehrt hat.
Du musst nicht mal einen Grund an geben. Solche Geschichten am besten immer per Einschreiben oder unter Zeugen.
würd's auf jedenfall versuchen. Oder eben direkt wieder Kündigen. Kein Stallbetreiber würde sich jemanden in den Stall holen der von Anfang an Ärger macht. Die sind froh wenn sie sich den Ärger ersparen können und keiner wird da auf sein Recht bestehen.
Hier dürfte offensichtlich kein Widerrufsrecht bestehen. § 355 BGB ist nur in den Fällen anwendbar, in denen eine andere Vorschrift ausdrücklich ein solches Widerrufsrecht eröffnet.
Das steht doch alles in dem Vertrag drinnen. Vielleicht solltest du den mal lesen. Denn was drinnen steht, können wir nicht wissen. Schon seltsam, dass du dir den nicht genau durchliest.
Ach so, wenn du noch keine 18 bist, ist der Vertrag sowieso ungültig.
Nö, Vertrag ist Vertrag. Es gibt die Frist die im Vertrag steht und bis zu dem Termin zahlst du.
Es gibt "noch" keinen Grund zu kündigen.
Aber ich würde ja sowieso erst ab Anfang September zahlen?