Rechnungsgebühren bei Widerruf dennoch zahlen?
Hallo zusammen,
ich habe bei einem Online-shop Artikel gekauft, die mir nicht gepasst haben. Den Kauf habe ich auf Rechnung getätigt (zzgl. 4€ für auf Rechnung). Soweit OK. Ich habe dann die Artikel zurückgeschickt und nun wird von mir verlangt die Gebühr für die Rechnung dennoch zu zahlen, obwohl ich keinen bestellten Artikel behalten habe. Weiß jemand wie es rechtlich aussieht? In den AGBs bzw. der Widerrufserklärung des Shops war nicht zu den Gebühren zu finden.
Gruß
8 Antworten
Nur Amateure hier!
Hatte gerade ein sehr ähnliches Problem mit Amazon und bin dabei auf diesen Thread gestoßen. Da die hier gegebenen Antworten leider allesamt falsch sind, möchte ich dies zum Anlass nehmen, das einmal richtig zu stellen:
Natürlich ist die Rechnungsgebühr bei erfolgreichem Widerruf nicht zu bezahlen. Dir steht ein Widerrufsrecht aus §355 BGB zu. Die Rechtsfolgen des Widerrufes richten sich nach § 357 BGB. Demnach bist du an deine auf den Vertragschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden und ein Vetrag ist somit nicht zustande gekommen. Ohne Vertrag gelten auch keine sonstwie gearteten AGB für dich, die höchstens Bestandteil des Vertrages sein können.
Gemäß § 355 III 1 BGB sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Dies bedeutet, dass du die Ware zurücksenden musst und der Verkäufer dir dein Geld, inklusive einer Rechnungsgebühr, und auch sonstiger eventuell berechneten Gebühren zurückerstatten muss: sprich, alles muss so sein, wie vor deiner Bestellung.
Sonderregelungen gibt es dabei nur für die Kosten der Rücksendung der Ware (siehe § 357 VI), meistens werden hierfür jedoch auch keine Kosten anfallen.
Grüße an alle, die es interessiert!;)
Habe gerade das geiche Problem. Ein (1) Buch bei Amazon bestellt auf Rechnung, DHL lieferte das Buch eigenmächtig an eine falsche Adresse, dort wurde logischerweise die Annahme verweigert, Buch ging zurück an Amazon, Amazon "erstattet" Buchpreis (was wollen die erstatten, ich hab doch gar nix bezahlt) aber 1,50 Rechnungsgebühr wären noch offen. Da es sich hierbei aber nicht um eine Gebühr für die Erstellung und Zustellung einer Rechnung handelt (Amazon schickt immer ohne Rechnung und verweist auf die Bestellübersicht im Kundenkonto zum Selbstausdrucken), handelt es sich bei dieser Gebühr also um eine Buchungsgebühr für Einzelüberweisungen. Da aber ja gar keine Überweisung stattgefunden hat, gab es also auch keinen Buchungsaufwand und somit ist meiner Meinung nach auch die Rechnungsgebühr hinfällig und ich schulde Amazon 0,00 Euro.
Siehe hierzu auch folgendes:
http://www.juraforum.de/forum/t/rechnungsgebuehr-ruecksendung-mahnung.402337/
Wenn nichts in den AGB's steht, hättest du die von anfang an garniht zahlenmüssen, wenn es auch sonst nirgens vereinbart worden ist
natürlich steht das da..meine güte..drückt euch nicht immer vor allem und jedem..gebühren sind halt mal fällig!
Ja, die musst du zahlen. Du hast die Zahlungsart gewünscht. Die Gebühr hat nichts mit der bestellten Ware zu tun, sondern nur dem reinen Zahlungswunsch. Das ist wie mit anfallenden Versandkosten. Die muss man auch tragen, wenn man nichts von der Bestellung behält.
wo hast du denn den schwachsinn bloss her? ich bestelle nen ferrari aus den USA und der händler muss die 5000 euro frachtkosten für mich übernehmen? das wäre ja cool (aber eben schwachsinn) :)
Soweit auch mein Kenntnisstand. Der Warenwert war übrigens bei ~60€. Steht auch im Widerruf so.
die gebühr wird auf die versandart-rechnungart erhoben..nicht auf den artikel 2 verschiedene paar schuhe..
die gebühr ist fällig!
Ich denke du solltest die 4 Euro bezahlen....vlt. beinhaltet dies den Aufwand des Online Shops....? Bei Nachnahme haettest du auch die Gebuehr selber bezahlen muessen.
diese gebühr hat nichts mit dem artikel zu tun..sie ist wird wegen dem mehraufwand erhoben..der mehraufwand ist geblieben, der artikel nicht..sieh es mal von deren seite di ehaben mit dir nur arbeit, keinen gewinn..vermutlich ist das eine gbühr die zahlungsausfälle und verzögerungen kompensieren soll. wenn du dem zugestimmt hast, ist die gebühr fällig.. auch wenn der shop sich damit keinen gefallen tut, weil er die kunden unter garantie verärgert. aber wie gesagt. es ist immer ein geben und nehmen. viele leute heute wollen nur noch schnäppchen, alles haben, nix mehr zahlen aber perfekte leistung. würden alle das so wie du machen udn anschliessend nichst mehr bestellen, gäbe es kein einziges geschäft mehr..oder hast du dir obwohl es nicht gepasst hat gleich was größeres bestellt? hat die firma an dir verdient? nein, oder? siehst du..
Die Firma hat schon mal an mir verdient. Nur dieses mal war ich mit der Qualität nicht zufrieden. Dies tut jedoch nichts zu Sache...
ich habe versucht dir zu erklären,wie es zu den 4 eur kommt...an dein verständnis appelliert..weiß nicht was daran so unklar ist? hättest du per überweisung bezahlt, hättest du das problem nicht.
die firma steuert mit dieser abgabe, ihre kunden, denn die meisten werden dann einer überweisung zustimmen und diese bevorzugen. damit sie die 4eur behalten können. mein mobilfunkanbieter legt mir jeden monat 1,60 eur gebühr auf die rechnung,weil ich keine einzugsermächtigung wollte, sondern selbstzahler bin. diese zahlungsfreiheit kostet eben etwas..eine überweisung ist ein automatisierter vorgang.bei eienr rechnung muss immer irgendwer den eingang prüfen..
Das ist falsch, bei einem Warenwert von über 40 Euro muss der Händler ALLE Versandkosten tragen. Selbst die für einen gewünschten Express-Versand.