Kann der Vermieter mir die zuviel gezahlte Miete auszahlen obwohl die Miete vom jobcenter gezahlt wird?

13 Antworten

Ganz egal ob du die Miete selber oder das Jobcenter sie an deinen Vermieter überweist, eine Gutschrift hat der Vermieter an dich auszuzahlen bzw.zu überweisen, denn nicht das Jobcenter sondern du bist Vertragspartner des Vermieters !

Du hast aber die Pflicht ( Mitwirkungspflicht ) den Zufluss dieses Guthabens dem Jobcenter zeitnah zu melden und nachzuweisen und diese Gutschrift wird dann ggf.dementsprechend auf deine laufenden KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angerechnet.

Bei der Anrechnung käme es dann erst einmal darauf an wie sie entstanden ist, wenn das Jobcenter deine volle KDU - zahlt, dann würde diese Gutschrift / Guthaben zu 100 % angerechnet.

Wäre das Guthaben höher als deine monatliche KDU - dann müsste es zwingend auf bis zu 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden, würde das Guthaben geringer ausfallen, dann würde es normalerweise nach dem Monat des Zuflusses in einem Betrag von der KDU - abgezogen.

Würde eine Anrechnung im Folgemonat nicht mehr möglich sein, weil laufende Leistungen schon angewiesen bzw.auf deinem Konto eingegangen wären, dann müsste selbst ein geringeres Guthaben ( unter der monatlichen KDU ) auf bis zu 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden und zwar in monatlichen Raten von 10 % der maßgeblichen Regelleistung.

Bei einem Single / alleinerziehenden wären das von derzeit 416 € dann monatlich 41.60 €.

Hättest du allerdings im Leistungsbezug aus deiner Regelleistung selber etwas für die KDU - zugezahlt, aus welchem Grund auch immer, z.B. weil deine KDU - nicht angemessen ist und du den Differenzbetrag aus der Regelleistung selber zugezahlt hast, dann kannst du von diesem Guthaben zunächst deinen Eigenanteil abziehen.

Du kannst deinem Vermieter also sagen das er dieses Guthaben an dich auszahlen kann / muss und du verpflichtet bist diesen Zufluss dem Jobcenter zu melden und nachzuweisen, dieses wird dann in der Regel auf deine laufenden KDU - angerechnet.

Wenn dein Vermieter etwas durch eine Jahresendabrechnung zu bekommen hätte, dann wendet er sich auch nicht ans Jobcenter sondern an dich, weil wie gesagt du und nicht das Jobcenter Mieter der Wohnung ist.

Um was geht es,

Zahlt das JC zuviel Miete?

Ist die zuviel gezahlte Miete durch eine Überschneidung zustande gekommen, du hast gezahlt, das JC ebenfalls?

Ist es ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung?

Du bekommst Hilfe zum Lebensunterhalt und wenn  Du von diesem Geld etwas bezahlt und irgendwann eine Gutschrift bekommst, dann gehört sie Dir.

Hier wird aber Miete vom Jobcenter bezahlt und es ist egal ob Du das überweist oder das Jobcenter; bei einer Überbezahlung hast Du keinen Anspruch auf dieses Geld. 

Es gibt da noch einen Ausnahmefall:

Also was an angemessene Miete gezahlt wird, steht dem Jobcenter zu. Z.B. wenn die etwas höher ist als angemessen. dann würde Dir das zustehen was Du aus eigener Tasche bzw. vom Hartz IV Satz bezahlst.



Ich hätte mal einen Betrag eingezahlt und nun da das Jobcenter monatlich Miete zählt ist eine Gutschrift entstanden

Dann kläre das mit dem Jobcenter.


Das JC hat gezahlt, nicht Du.

Also kriegt das JC die Differenz auch zurück.

VM hat recht und verhält sich korrekt, das sollte Dir auch ohne Nachfrage hier klar sein.

Er möchte nun eine Bestätigung vom Jobcenter, das der Vermieter mir die Gutschrift auszahlen darf.

Darauf hat er maximal dann Anspruch, wenn die Miete direkt seitens des JC an ihn gezahlt wird. Ansonsten geht ihn das nichts an, wer für Deine Miete aufkommt - sprich sich ergebende Gutschriften sind an Dich auszuzahlen

Pfaffenhofener  09.10.2018, 11:14

Nicht, wenn das JC die Miete überweist.

wilees  09.10.2018, 11:15
@Pfaffenhofener

Und was bitte schön habe ich hier anderes geschrieben?

Pfaffenhofener  09.10.2018, 11:17
@wilees

Das Gegenteil. Soweit dein Geschreibsel überhaupt verständlich ist 😉

wilees  09.10.2018, 11:19
@Pfaffenhofener

Dann solltest Du Dich doch noch einmal etwas näher mit der deutschen Sprache befassen.