Privatinsolvenz -Guthaben aus Nebenkostenabrechnung?
Hallo, ich bin seit 2 Jahren in der Privatinsolvenz. Heute habe ich meine Betriebskostenabrechnung bekommen wo drinnen steht... Aufgrund des vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist eine Auszahlung des Guthabens an mich nicht möglich. Wird das Guthaben an den Insolvenzverwalt ausgezahlt oder kann ich es mit der Miete verrechnen?
3 Antworten
Es ist wichtig zu wissen ob du die Betriebskosten während der Privatinsolvenz (1 Jahr) oder in der Wohlverhaltensphase ( nach 1 jahr) eingezahlt hast! Im ersten ja muss der Vermieter es abführen aber während der Wohlverhaltensphase ist es dein Guthaben!
Da dies ein einforderbares Guthaben ist wird es an den Insolvenzverwalter ausgekehrt.
Und Du kannst es Dir nicht im Wege der Verrechnung über die Miete holen.
Andererseits stellt sich mir die Frage - da dieses Guthaben ja aus dem pfändungsfreien Betrag "angespart" wurde, ob der Insolvenzverwalter den Betrag freigeben kann.
Das Geld fließt leider in die Maße mit rein. Ich habe aus meiner Stromrechnung einfach verrechnen lassen. Da kann dir dann keiner was
weiss der vermieter von der insolvenz? dann darf er das dem insolvenzverwalter geben. an gläubiger auszahlen darf er es nicht