Harzt4: Arge zahlt Miete direkt an Vermieter, jetzt habe ich ein Betriebskosten Guthaben, aber der Vermieter will das nur an die Arga zahlen, darf er das?
Ich habe ein Guthaben bei den Betriebskosten, der Vermieter müsste das also mir auszahlen. Das will er aber nicht, sondern er will es nur direkt an das jobcenter zahlen, da das die Mietzahlungen überweist. Darf der Vermieter mich so einfach übergehen?
13 Antworten
Nein, weil Dein Vermieter und das Jobcenter sind keine Vertragspartner, auch wenn Du dem JC gestattet hast, dass Miete plus Betriebskosten plus Heizkosten, also die komplette KdU an den Vermieter überwiesen werden kann. Diese Erlaubnis kannst Du aber jederzeit widerrufen, wenn Du die KdU wieder selbst an den Vermieter zahlen möchtest.
So meine Rechtsauffassung:
der Vermieter hat einen Mietvertrag mit seinem Mieter abgeschlossen und nicht mit dem Jobcenter. Es ist daher völlig unerheblich wer die Miete letztendlich zahlt. Das Betriebskostenguthaben muss der Vermieter also an den Mieter umgehend auszahlen. Danach muss der Mieter selber bei seinem Jobcenter abklären ob er das Geld behalten kann oder nicht.
Wenn der Vermieter das Guthaben an das Jobcenter überweist, erfolgt diese Überweisung danach nicht mit befreiender Wirkung, bedeutet der Mieter kann den Vermieter zur Auszahlung auffordern und notfalls auch Klage auf Zahlung einreichen, bedeutet also der Der Vermieter hat einen Mietvertrag mit seinem Mieter abgeschlossen und nicht mit dem Jobcenter. Es ist daher völlig unerheblich wer die Miete letztendlich zahlt. Selbst wenn der Vermieter das Guthaben an das Jobcenter überweist kann der Mieter Klage auf Auszahlung einreichen denn es ist egal ob der Vermieter das Guthaben an das Jobcenter oder an sonstige Dritt . Der Mieter hat auch weiterhin Rechtsanspruch auf Auszahlung des Guthabens.
Durch den Bundesgerichtshof wurde am 21.10.2009 klargestellt, dass das Jobcenter auch bei direkter Mietzahlung kein Erfüllungsgehilfe des Vermieters ist.Zwischen einem Vermieter und dem Jobcenter besteht weder eine privat- noch eine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung. Das Jobcenter ist keine Vertragspartei und tritt nie in die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters ein. Als Vermieter kann man berechtigten Ansprüche auch nur gegenüber seinem Vertragspartner und nur nach dem Zivilrecht geltend machen.
Notfalls zahlt der Vermieter eben 2x.
Darf er nicht, denn nicht das Jobcenter, sondern du bist Vertragspartner des Vermieters, dem Jobcenter steht eine Gutschrift der Betriebskosten in der Regel zwar zu, aber nicht die Zahlung dieses Guthabens !
Es darf diese Gutschrift nach dem Monat des Zuflusses nur mindernd auf deine KDU - anrechnen.
Du wirst ja eine BK - Abrechnung bekommen haben, diese schickst du dem Jobcenter in Kopie und legst dazu eine kurze formlose Erklärung, dass dein Vermieter dir die Gutschrift nicht überweisen möchte, sondern nur dem Jobcenter, da der Vermieter auch die Mietzahlungen direkt vom Jobcenter bekommt.
Deinem Vermieter teilst du dann mit, dass er die Gutschrift behalten kann und das Jobcenter ihm bei der nächsten Mietzahlung nur den Differenzbetrag überweisen soll, dass musst du natürlich dem Jobcenter in deinem Schreiben auch mitteilen.
Das Jobcenter wird dich dann auf jeden Fall anschreiben, entweder teilt man dir eine Bankverbindung mit, die du dann deinem Vermieter zukommen lassen müsstest und er das Guthaben darauf überweist, oder aber es teilt dir mit das halt nur der Differenzbetrag bei der nächsten Mietzahlung an den Vermieter überwiesen wird und das solltest du ihm dann in Kopie schriftlich zukommen lassen.
Wird deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) denn vom Jobcenter voll anerkannt, oder ist deine KDU - unangemessen und du musst einen Teil aus deiner Regelleistung / Einkommen selber zuzahlen ?
Bei den Mietzahlungen wirst Du doch auch "übergangen", wenn das Jobcenter direkt an den Vermieter zahlt.
Ansonsten ist es recht simpel: Das Guthaben steht demjenigen zu, der die Miete geleistet hat. In dem Fall das Jobcenter.
Wenn das Jobcenter die Betriebskosten zahlt, gehört denen auch das Guthaben
Seltsam finde ich den Fall einer Verwandten. Die Heizkostenerstattung von rund 300 Euro ging direkt ans Amt, was meines Erachtens auch ok ist aber das Sie im Folgemonat nur noch 132 Euro H4 bekommen soll ist für mich nicht nachvollziehbar