untätigkeitsklage vor dem sozialgericht gegen rentenversicherung?
ich überlege untätigkeitsklage vor dem sozialgericht zu erheben, da über einen Widerspruch nach 5 Monaten immernoch nicht entschieden wurde. Wenn die Entscheidung der Versicherung gerichtlich erzwungen wird, stellt sich mir die Frage, ob das nicht zu einer unnötigen Verlängerung des Verfahrens führt (in zeitlicher Hinsicht) . Denn man hat ja keinen Anspruch auf einen entsprechende Inhalt sondern nur eine Entscheidung erwirkt. Und danach könnte es vor Gericht weiter gehen. Oder ist solch ein Schritt einfach strategisch sinnvoll?
5 Antworten
Beim Sozialgericht kann es leicht ml 2 Jahre dauern bis deine Sache überhaupt zur Verhandlung kommt. Gerade WEIL das Sozialgericht mit 95 % Bagatellfällen missbraucht wird.
Woher weisst du, dass die DRV untätig ist?
Je nach Fall können auch neue mediz. Unterlagen angefordert werden usw.
Eine höfliche telef. Nachfrage würde hier helfen.
Eine Untätigkeitsklage verlängert das Verfahren sofort, da dann als erstes die Unterlagen zum Gericht gehen und die DRV dann gar nicht entscheuden kann, bis die Akte wieder zurück ist...
Genau um die Untätigkeit geht es. Wenn die DRV weitere Unterlagen braucht, dann ist sie nicht untätig! Und wenn hier erst höhere RV Gremien eine Entscheidung treffen müssrn, das dauert eben.
Sie braucht aber nicht weitere Unterlagen und hat keine gefordert. Trotzdem wird diese Möglichkeit für diese Klage gesetzlich eingeräumt. Und das hat der Gesetzgeber ja nicht zum Spaß eingeräumt. Ich warte jetzt noch einen Monat und wenn nichts passiert, werde ich wohl aktiv werden müssen
Unterlagen können von vielen Stellen angefordert werden. Die DRV teilt dem Versicherten nicht mit, ob und was wo angefordert wird. Und wenn du es nicht glaubst, dann verzögere das Verfahren eben mit deiner Klage um viele Monate...
ich glaube es schon, deswegen warte ich ja noch etwas. aber zunächst wird mit der untätigkeitsklage eine bescheidung gerichtlich erzwungen. und das kann unter anderem schneller gehen als noch monate zu warten.. kann , aber muss nicht.
Warte noch ein Monat wen bei anderen Ämter das nach 6 Monate noch nicht bearbeitet worden ist kriegen die Ärger mit den Gerichten das kann bei der Rentenversicherung genau so sein!
Wen das dort nach 3 monate geht würde ich das dan mit der klage veruschen aber bedenke auch das wegen cornal auch ämter 2..-3 mal solange brauchen!
Also erstmal nachfragen!
Und wie könntest/willst Du gewinnen, die haben doch ein Jahr Zeit.
ne die haben kein jahr zeit. das gesetz räumt nur ein Recht darauf ein, nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach dem nicht auf einen Widerspruch beschieden wurde, eine Untätigkeitsklage zu erheben
Dann verstehe ich die Frage nicht so ganz. Zudem, wo steht das?
Bei allen anderen Sozialträgern gilt 12 Monate, sogar beim BAföG.
Das steht in : § 75 Abs 2 VwGO. Das ist eine Rechtsgrundlage für die Möglichkeit der Untätigkeitsklage. Eine Frist dass innerhalb der Frist x entschieden werden muss, findet sich im Gesetz garnicht.
Ich lese, Zitat:
§ 88 SGG setzt der DRV nicht eine Frist zur Entscheidung über einen Widerspruch. Diese Norm gilt als Anspruchsgrundlage für die sogenannte Untätigkeitsklage und setzt als Tatbestand die sogenannte 3 Monatsfrist voraus. Wenn diese Frist nicht eingehalten ist, wird die Untätigkeitsklage als unzulässig verworfen.
Die Untätigkeitsklage wird auch dann unzulässig, wenn die Deutsche Rentenversicherung bis zum Ablauf der letzten mündlichen Verhandlung die Entscheidung über den eingelegten Widerspruch nachgeholt hat.
Mit der Untätigkeitsklage kann der Versicherte die sachliche Entscheidung herbeiführen. Er hat aber kein Anspruch auf einen bestimmten Inhalt der Entscheidung!
Wozu eigentlich also klagen. Die haben eine Hotline, einfach vielleicht mal anrufen?
Weil da natürlich nichts passiert.... hab ich natürlich schon gemacht und länger als einen Monat werde ich keine Zeit mehr einräumen
ich hatte die verwaltungsgerichtliche norm erwischt, aber §88 SGG ist hier einschlägig das stimmt.
Du hast einem Rentenbescheid widersprochen? Da kann die Klage helfen, das wurde bestimmt noch nicht angesehen.
Genau Widerspruch. Normalerweise ist erst nach negativer Bescheidung auf den Widerspruch Klage vor dem zuständigen Sozialgericht gestattet. Aber wenn die Rentenversicherung viel zu lange braucht, ist nach dem Gesetz das Recht zur Untätigkeitsklage gegeben. Eine "Normale" Klage kann es nicht direkt geben. Hier sind gewisse prozessuale Regeln einzuhalten
Ich meinte die Untätigkeitsklage
ja die könnte man tätigen, ohne frage
Naja, also es geht nicht darum, dass die drv untätig ist. Es geht darum das ein das SGG nach einer gewissen Frist die Möglichkeit zur Untätigkeitsklage einräumt. Natürlich habe ich dort schon angerufen, passieren tut aber nichts. Werde auch nochmal anrufen.
Medizinische Gutachten sind in dem Fall nicht erforderlich. Aber es handelt sich um ein sehr strittiges Thema. Einfach juristisch nichts einfaches sondern höchst Anspruchsvoll. Habe mich mit dem Thema Inhaltlich auseinander gesetzt da ich selbst beruflich in die juristische Richtung gehe