Was kostet ein Obergutachten vom sozialgericht wegen erwerbsminderungrente

3 Antworten

Wenn du dem Gutachten der Rentenversicherung nicht folgen willst, kommst du schnell in die Ecke des Querulanten.

Hast du z.B. alle Auflagen der RV erfüllt? Wurde eine Reha durchgeführt?

Wenn dein behandelnder Arzt der Meinung ist, dass ein Obergutachten dir weiter hilft, kannst du es ja auf dem Klageweg einfordern. Verfahren vor dem Sozialgericht sind kostenlos.

ProfFarnsworth  09.01.2014, 14:31

Wie immer nur halb richtig: die Verfahren vor dem SG sind grundsätzlich kostenlos, das ist richtig. Aber auch nur bis zur zweiten Instanz, ab der dritten besteht Vertretungszwang der u. U. Geld kostet (für einen Anwalt z. B.). Auch die Gutachten nach § 109 SGG kosten in der Regel einen Eigenbeitrag der auch im Erfolgsfalle von niemandem erstattet wird.

Das Sozialgericht entscheidet selbst im Wege der Beweisanordnung ob ein Gutachten gemacht wird oder nicht. Hält das SG ein Gutachten für erforderlich so wird es eine Beweisanordnung nach § 106 SGG erlassen. Die Fragen, die dem Gutachter gestellt werden, werden vom SG formuliert. Diese Gutachten sind kostenfrei.

Du kannst die Begutachtung nach § 109 SGG auch selbst beantragen, das SG wird dann einen entsprechenden Auftrag erlassen. Diese Gutachten können von einem Kostenvorschuss oder von der Verpflichtung deinerseits, die Gesamtkosten des Gutachtens zu tragen, abhängig gemacht werden.

Die Kosten eines Gutachtens sind u. a. abhängig von der Fachrichtung, dem Umfang der Untersuchungen, den Zusatzkosten wie Labor, Röntgen, etc. sowie den Abrechnungsvereinbarung mit dem jeweiligen Gutachter, Schreibgebühren, Umsatzsteuer. Ein "normales" chirurgisches Gutachten mit einer nicht sonderlich schwierigen Fragestellung kann insgesamt auf rund 400 - 600 € kommen, andere Gutachten können auch deutlich teurer sein.

Die grundsätzlichen Gebühren stehen in der Gebührenordnung, Ltnr. 160, 161, 165.

http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/sonstige/gebuehrenord_08.pdf

wupperhai 
Beitragsersteller
 10.01.2014, 10:45

Hallo Habe vom Sg schon ein Gutachten gemacht was sie angeordnet haben. nun meint die sovd das ich nur noch mit ein Obergutachten da angehen kann. aber was ich selbst zahlen muss. Gruss jürgen

hallo,

das sozialgericht fordert ein gutachten an, wenn die vorliegenden der streitparteien keine genaue entscheidung hergeben.

wenn du nur ein ärtzliches attest hast, solltest du zum verfahren mit einem eigenen gutachten antreten, das sollte der facharzt erstellen, der dich hauptsächlich behandelt und dich einschätzen kann, das du berufskundlich erwerbsunfähig bist. das kann ab 150€ ....kosten

beste grüsse

dickie59