Sozialgerichtsurteil-Wie lange dauert es?
Ich habe nach meinem Erwerbsminderungsantrag vom Mai 2008 schon zahlreiche Gutachten der DRV hinter mir. Im Juli 2011 war Ich nun auf Anordnung vom Sozialgericht erneut bei einem Gutachter, der mir bestätigte, das es mir nicht zumutbar ist, unter 3 Stunden zu arbeiten. Meine Frage ist, wie lange dauert es ungefähr, bis man eine Antwort vom Sozialgericht bekommt?. Das Gutachten habe Ich am 08.08.2011 erhalten.
3 Antworten
Hallo spico68,
hoffentlich haben Sie einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite!
Wenn nicht, sollten Sie das in Ihrem eigenen Interesse nachholen.
Diese Vorgehensweise empfiehlt nicht zuletzt der Bund der Versicherten und auch die Verbraucherschutzverbände.
Eine gute Wahl ist immer der VDK.
Es ist leider nicht ungewöhnlich, daß da im Laufe des Antragsverfahrens zahlreiche Gutachten zusammenkommen, welche sich teilweise widersprechen.
"Ein Schelm, der Böses dabei denkt!
Damit gewinnt die Rentenversicherung Zeit und mancher Antragssteller wirft vorzeitig und genervt das Handtuch.
Oft hilft da am Ende nur noch ein Sozialgerichtsverfahren und ein fachübergreifendes Gesamtgutachten von einer kompetenten, namhaften Institution!
Ich habe unter anderem schon Betroffene begleitet, deren Antragsverfahren bereits 2003 begann und erst vor wenigen Wochen zum Abschluß gebracht werden konnte.
Oft weigert sich die Rentenversicherung mit Haken und Ösen und verführt die Leute zu einem Vergleich.
Dann geht es wieder in eine REHA und das ganze Prozedere beginnt von Neuem.
Betroffene verlieren durch derartige Hinhalte-Taktiken und unprofessionelle Vorgehensweisen wertvolle Zeit, Geld, Geduld, Nerven.
Zu Ihrer eigentlichen Frage:
Die Antwort auf Ihre Frage erhalten Sie auf Anfrage direkt bei Ihrem für Sie zuständigen Sozialgericht-Sekretariat.
Schließlich wird ja dort Ihr Anliegen bearbeitet.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Anfrage entsprechend argumentieren, dann wird man Ihnen ggf. entgegenkommen und die Antwort läßt dann nicht so lange auf sich warten.
Unter Umständen wird sich die Rentenversicherung dem Inhalt des Gutachtens nicht anschließen und in den meisten Fällen kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht.
Praxistipp:
Nehmen Sie sich die Zeit und besuchen Sie rechtzeitig im Vorfeld mehrere öffentliche Sitzungen des Sozialgerichtes.
Hier zum Thema ein Video des VDK:
http://www.vdktv.de/index.php?id=22&rid=63
Die Termine sind in der Regel außen an den Sitzungszimmern angeschlagen.
Auf diese Art und Weise bekommen Sie einen unverfälschten Eindruck vom Ablauf des Sozialgerichtsverfahrens und können somit "life" miterleben, mit welchen Argumenten und Bandagen da gekämpft wird.
Viel Erfolg und beste Grüße
Konrad
Wann du Bescheid bekommst kann dir hier keiner Sagen.Es kommt darauf an wieviel Fälle die Kammer des für dich zuständigen Gerichts zu bearbeiten hat.Verlasse dich aber nicht auf das Gutachten,denn es kann noch zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
Hallo Spico68, ich habe meinen Antrag im Oktober 2003 eingereicht, habe 2008 beim Sozialgericht die Erwerbsminderungsrente zuerkannt bekommen, die Rentenkasse ist in Berufung gegangen, warte heute noch auf einen Verhandlungstermin. Bringe viel Geduld mit.
liebe Grüße Ilona