Güteverhandlung beim Arbeitsgericht, welche Chancen habe ich?

5 Antworten

Wenn die 1,5 Stunden die Du krankheitsbedingt früher gegangen bist alles sind, wird sowohl die fristlose als auch die hilfsweise ordentliche Kündigung keinen Bestand haben.

Somit hättest Du ein Recht auf Deinen Arbeitsplatz. Wenn es aber offensichtlich ist, dass ein Betrieb den AN unbedingt "loswerden" möchte (wie Du ja vermutest), wird der Arbeitsrichter wahrscheinlich eine Abfindung vorschlagen. Meist ist dies ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, verhandeln kann man aber versuchen. Manchen Firmen ist es auch mehr wert, einen AN nicht mehr beschäftigen zu müssen.

Was Dir lieber ist, weiter im Betrieb arbeiten oder Abfindung, musst Du selbst entscheiden. Wenn Du von einem Anwalt vertreten wirst, wird er Dich da auch beraten.

Mara08 
Beitragsersteller
 14.12.2015, 08:08

Das sehe ich genauso.Es ist zu befürchten, wenn ich dort wieder anfangen würde zu arbeiten, dass die mich so oder so mit allen Mitteln versuchen werden zu kündigen. es ist zu viel passiert, das Arbeiten  unter Vertrauensbasis ist nicht mehr zumutbar. Nicht zu Schweigen von dem Mobbing den ich über mich ergehen lassen müsste.

Hexle2  14.12.2015, 08:51
@Mara08

An Deiner Stelle würde ich mich schnellstens nach einem anderen AG umsehen und versuchen, so viel Geld wie möglich "herauszuschlagen". Ein guter Anwalt kann da einiges bewirken.

Du dürftest gute Chancen haben, dass die Kündigung zurückgenommen werden muss. Kann natürlich sein, dass Du dann bald eine ganz normale Kündigung bekommst, wegen irgendwelchen anderen Dingen. Etwas lässt sich immer finden, wenn der Chef will. Mach Dich schon mal auf, einen neuen Job zu suchen, denn so einfach wird es für Dich nicht werden.

Mara08 
Beitragsersteller
 13.12.2015, 21:59

es wurde schon gleichzeitig die frsitlose und die ordentliche ausgesprochen...

Allexandra0809  13.12.2015, 22:00
@Mara08

Welche soll denn gelten, wenn 2 Kündigungen mit unterschiedlichen Fristen ausgesprochen werden? Welche Begründung wurde denn in die Kündigung geschrieben?

danke für deine Antwort. mein Anwalt sagte, dass sei kein Grund um jemanden zu entlassen. Es ist noch nie eine Abmahnung erfolgt. Der AN muss ja die Chance haben sich zu bessern. 

Zudem wurde die Sozialauswahl nicht beachtet, da ich alleinerziehend bin. Es sei weder einen Straftat, ein Diebstahl noch ein betrieblicher Schaden erfolgt. Nicht mal der Betriebsrat wurde angehôrt. Ich drücke dir die Daumen das du das bekommst was dir zusteht. 

Das ist das Ziel. Es wuerde ausreichen wenn es der Regelsatz ein halber Bruttolohn pro Jahr ist. Ich moechte einfach nicht mehr einen Fuss in dieses Unternehmen setzen, dass sich nach aussenhin als 'sozial' darstellt. 

Es grault mir...wie lange dauert so eine Verhandlung? 

es gelten beide. die fristlose zuerst, wenn die nicht in der Verhandlung durchkommt gilt die ordentliche. 

es wurde nur ' aus wichtigem Grunde' reingeschrieben. kein konkreter Grund.

Es wurde so oder so gekündigt.

Frage ist wie es mit einer Abfindung aussieht nach sechs Jahren...

Allexandra0809  13.12.2015, 22:46

Wichtig ist, ob sich Dein Arbeitgeber auf eine Abfindung einlässt. Auch ist nicht gesagt, dass beim Gütetermin eine Einigung erlangt wird.

Ich selbst mach das ja grad mit. Was beim Gütetermin vom Richter angesetzt wurde, wurde von meinem Arbeitgeber nicht eingehalten. Somit nächster Termin. Nun hat der Richter entschieden, dass die Kündigung unwirksam wird. Jetzt muss ich abwarten, wie sich mein Arbeitgeber entscheidet, ob er es akzeptiert oder Wiederspruch einlegt.