Wenn plötzlich kein Ausbilder mehr im Betrieb ist ( wg. fristloser Kündigung) müssen dann die Azubis gekündigt werden?

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Wenn plötzlich kein Ausbilder mehr im Betrieb ist ( wg. fristloser Kündigung) müssen dann die Azubis gekündigt werden?

 

Nein, keine Angst. Du hast erst einmal einen Ausbildungsvertrag, der auch weiterhin wirksam ist.

Die Tatsache, dass plötzlich kein Ausbilder mehr vorhanden ist, kann Dir nicht zu Lasten gelegt werden.

Vielmehr muss der Ausbildungsbetrieb zeitnah einen neuen Ausbildenden einstellen. Das "zeitnah" ist aber nicht näher definiert.

Ein Kündigungsgrund für den Auszubildenden ist das jedoch nicht.

ThorstenBrh77  21.07.2019, 23:15

Der Ausbilder fehlt nicht, nur der Ausbildende ;-)

Als Ausbilder kann herangezogen werden jeder Mitarbeiter mit einem Ausbilderschein, oder die das Unternehmen vertretende Person.

Also beispielsweise  Geschäftsführer oder Inhaber können Ausbilder sein, ohne einen Ausbilderschein zu benötigen.

Heißt im Endeffekt: Erst wenn das Unternehmen aufhört zu existieren, kann formell nicht mehr ausgebildet werden.

Desox  09.01.2017, 15:21

Wo kommt den die Info her? Einen Handwerksberuf darf nicht irgend ein Dipl. Kaufmann lehren der als Geschäftsführer eingetragen ist oO

Bezweifle auch das das für irgend eine andere Branche gilt.

Mojoi  09.01.2017, 15:23
@Desox

Demjenigen, der einen Handwerksbetrieb führt, wird unterstellt, dass er in diesem Handwerk auch ausbilden kann.

Wenn er es persönlich nicht kann und keinen Meister hat, der es darf, dann kann er auch den Betrieb nicht weiterführen. Ende des Unternehmens, Ende der Ausbildung.

ChristianLE  09.01.2017, 15:31
@Mojoi

@ mojoi:

Das ist nur die halbe Wahrheit. Es kann durchaus auch ausgebildet werden, wenn kein Ausbilderschein vorliegt (§ 6 (4) AEVO).

Der Geschäftsführer könnte nie als Ausbildender fungieren, wenn er die berufsspezifischen Kenntnisse nicht vermitteln kann.

Als Beispiel kann hier der studierte Betriebswirtschaftler genannt werden, der einen Tischlerbetrieb leitet.

 

Mojoi  09.01.2017, 15:35
@ChristianLE

In dem Moment, wo der Tischlerbetrieb keinen Meister mehr hat - an den der BWLer die Ausbildungsverantwortung delegieren kann - hat sich der Geschäftsbetrieb sowieso erledigt.

Wende dich am besten an deine lokale IHK oder HWK

Die haben meisten Fachpersonal in solche schwierigen Ausbildungsverhältnissen. Verlasse dich nicht darauf das dein Betrieb sich darum kümmter. Auch wenn Sie es müssten würde ich meine Zukunft nicht in fremde Hände legen.

Nein, das ist kein Grund, den/die Azubis/s zu kündigen. Wenn es keinen Ausbilder mehr gibt, ist das vielmehr das Problem des Ausbildungsbetriebs. Der muss dafür sorgen, dass ein neuer Ausbilder eingestellt wird.

der Betrieb wird sich eher drum kümmern,  einen neuen Ausbilder anzuheuern als die Azubis zu entlassen..