Berichtsheft nach Kündigung?

2 Antworten

Guten Morgen.

Selbstverständlich muss der Betrieb die Berichtshefte deines Sohnes noch unterschreiben.
Er ist verpflichtet gewesen das Berichtsheft mindest ein Mal im Monat sich anzusehen und zu unterschreiben (§ 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Das muss er auch nachträglich tun, der Anspruch darauf bleibt bestehen, wie auch auf ein Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Restgehalt, Urlaubsansprüche, die ausbezahlt werden müssen. Wenn der Ausbilder nicht will, dass in dem schriftlichen Ausbildungsnachweisen auch die ausbildungsfremden Tätigkeiten vermerkt werden, sollte man sich dagegen wehren. Denn alles, was in den schriftlichen Ausbildungsnachweisen steht, wurde offiziell gelernt. Die schriftlichen Ausbildungsnachweise sind sehr wichtig.

Falls noch weitere Fragen aufkommen sollten, würde ich dir ein Beratungsgespräch bei der Gewerkschaft, welche für dein Wohnraum zuständig ist empfehlen.

LG und ein guten Start in die Woche gewünscht..

RechtGehabt  19.02.2018, 16:59

In dem Beispiel geht es ja auch um das Berichthefts des Sohnes :)

ZyllaLP 
Beitragsersteller
 19.02.2018, 16:30

Danke, nur das es sich um mein Heft handelt :)

Wie lange liegen die nicht unterschriebenen Berichte zurück? Die vom letzen Monat vor der Kündigung müssen unterschrieben werden, der Rest liegt in der Hand des Ausbildenden / Ausbilders.