Kündigung im 3. Lehrjahr vor der Prüfung, was tun?

10 Antworten

Erstmal stellt sich die Frage, ob die Kündigung überhaupt gerechtfertigt ist. Eine Fristlose Kündigung muss einen entsprechenden Grund haben, einfach so geht das ja nicht.
Wenn Du nichts offensichtliches getan hast, was eine fristlose Kündigung zufolge hat, solltest Du Dich von einem Anwalt beraten lassen.

Ist die Kündigung rechtmäßig, kannst Du Dich auch an die entsprechende Handelskammer wenden. Unter bestimmten Umständen kann man die Ausbildung auch auf andere Weise beenden.
Ob das für Deine Ausbildung angeboten wird und in Deinem Fall auch in Anspruch genommen werden kann, können wir hier natürlich nicht wissen. Da müsstest Du Dich erkundigen.
Oft können Dir die Berufsschullehrer/Fachbereichsleiter mehr Infos geben oder als Anlaufstelle dienen.

1234Corinna1234 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:36

Leider ist die Kündigung gerechtfertigt. Ich habe morgen einen Termin bei der Agentur für Arbeit und werde sehen was die sagen. Wollte mir hier nur anhören, ob das jemand eventuell schon mal gehabt hat.

Hast du die Anmeldung zur Abschlussprüfung schon unterschrieben & die Einladung schon bekommen, BEVOR du gekündigt wurdest? Wenn ja, darfst du trotzdem an der Prüfung teilnehmen. Steht auch auf der Einladung drauf.
Zitat: "Die Einladung gilt auch, wenn das Ausbildungsverhältnis nach dem o.g. Zulassungsdatum beendet wurde (Datum des Schreibens)".
Ein Mädchen aus meiner Berufsschulklassen wurde auch fristlos gekündigt, weil sie oft unentschuldigt gefehlt hat oder einfach während der Arbeitszeit bzw. Berufsschulzeit aus privaten Gründen gegangen ist. Sie durfte trotz allem heute an der schriftlichen Abschlussprüfung teilnehmen & darf auch an der mündlichen Abschlussprüfung teilnehmen.

Wenn du kurz vor der Prüfung stehst gibt es mittel und wege wie du die Prüfung trotzdem ablegen kannst.

Geh zur Berufsschule und sprich mit einem Lehrer (Einem Freund ist das selbe passiert der hat dann ganz normal mit uns seine Prüfung ablegen können)

1234Corinna1234 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:35

Ja das mit der Berufsschule werde ich auch aufjeden Fall machen. Habe morgen auch einen Termin bei der Agentur für Arbeit. Hoffe die haben positive Nachrichten für mich.

Setz dich umgehend mit dem Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer in Verbindung.

Die Adresse der entsprechenden Kammer findest du in einem Stempel auf der Rückseite deines Berufsausbildungsvertrages.

Frag aber ausdrücklich nach dem Ausbildungsberater, denn der ist dort der einzige, der sich um die Belange der Azubis kümmert.

Der Ausbildungsberater sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und dir auf dem weiteren Weg deiner Ausbildung behilflich sein.

Gegebenenfalls kann er dir auch eine Ersatz-Ausbildungsstelle vermitteln.


1: Warum wurdest du gekündigt? Wenn du z.B im schlimmsten Fall z.B etwas gestohlen hast in deinem Betrieb dann kann die Kündigung Rechtskräftig sein...

Aber einfach so eine Kündigung ?!!?!? Würde dein Betrieb vor einem Gericht 0% Chancen haben... aber wenn du schon die Frage stellst, dann musst du auch mit der ganze Geschichte kommen :)

Niklgo  03.05.2016, 11:46

Ja gut dann kann man nichts machen es ist aber auch Respekt los sich nicht krank zu melden sondern einfach nicht zu entschuldigen also von dem her bist du halt selbst schuld

AlexPeter12  03.05.2016, 11:49
@Niklgo

So siehts aus

1234Corinna1234 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:50
@Niklgo

Ich weiß dass ich selbst schuld bin, aber wie gesagt es geht nicht um die Kündigung sondern ob ich die Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen kann!!

Niklgo  03.05.2016, 11:28

aber echt also dem müssen die glaub erst ne abMahnung geben wegen einmal können die dich nicht gleich rausschmeißen ich würde mal zum Rechtsanwalt gehen

wurzlsepp668  03.05.2016, 11:33
@Niklgo

nachdem der Betrieb fristlos gekündigt hat, gehe ich davon aus, dass es sich nicht das erste Mal um unentschuldigte Fehltage handelt ...

AlexPeter12  03.05.2016, 11:34
@Niklgo

Die Abmahnungen gab es bereits vorher :) Naja nicht böse gemeint an 123 Corinna .... Selber Schuld, wenn du unerschuldigt fehlst.... z.B wäre es mein Betrieb würde das mich bestimmt auch anpissen wenn ein Mitarbeiter unerschuldigt fehlt ...

1234Corinna1234 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:39
@AlexPeter12

Ich habe mich beim Betrieb abgemeldet. Telefonisch. Allerdings habe ich kein Attest eingereicht.

AlexPeter12  03.05.2016, 11:41
@1234Corinna1234

Kein Attest /  Nicht Krank geschrieben  = Keine Beurlaubung !

1234Corinna1234 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:25

Habe 4 Tage unentschuldigt gefehlt.

AlexPeter12  03.05.2016, 11:26
@1234Corinna1234

und warum sowas ^^ ? Dann sollen die es einfach von deine Uraubstage abziehen

1234Corinna1234 
Beitragsersteller
 03.05.2016, 11:27
@AlexPeter12

Machen sie leider nicht. Aber das war auch nicht meine Frage 😄

AlexPeter12  03.05.2016, 11:48
@1234Corinna1234

xD war auch nur ein Tipp .... bloß nicht  rummeckern ;) , einfach auch mal aus Fehler lernen