Ist die Güteverhandlung gescheitert?
Moin,
ich habe gegen meine fristlose Kündigung geklagt bzw. kündigungsschutzklage eingereicht. bei der zweiten verhandlung (kammertermin) wurde meiner klage stattgegeben. Die Fristlose sei nichtig. ich solle ein weiteres monatsgehalt + doppelter abfindung bekommen. Da sacht der anwalt des gegners nein sind wir nicht mit einverstanden.
Was soll das denn? die richterin hat meiner klage stattgegeben und dann sowas ? was bezweckt der damit ? zeit schinden ? zusätzlich kohle machen weil er immernoch für den ex arbeitgeber arbeitet bzw. vertritt ... also in die länge ziehen und kohle absahnen ?
oder wird der berufung einlegen ? kennt sich da jemand aus ? versteh das nicht...
danke
3 Antworten
Wenn ich das richtig interpretiere war das keine Güteverhandlung sondern eben schon eine strittige.
Wenn der AG mit dem Urteil nicht einverstanden ist kann er in Berufung gehen. Also wird es eine neue Verhandlung geben.
Ob er damit durchkommt wird sich zeigen. Aber das ist sein gutes Recht. Für Dich geht halt die Zitterpartie noch ein wenig weiter.
Dann besteht das Arbeitsverhältnis weiter, wenn der Arbeitgeber nicht "ersatzweise fristgemäß" gekündigt hat. Du bekommst also weiter dein Geld
... ob da einer etwas sacht oder nichts sacht, ist doch der Vorsitzenden egal, sie hat doch Recht gesprochen, so jedenfalls die Frage. ... den weiteren Werdegang ggf. lesen im Urteil/Beschluß.