Grundstücksrecht/Grenzbebauung
Nach dem ich ein Grundstück gekauft habe und es vermessen wurde, hat man festgestellt daß das Uralte Haus auf dem Nachbargrund genau auf der Grenze steht. Ein nachträglicher Anbau sogar auf meinem Grund steht. Mich stört das nicht weil die alte Hütte von der Eigentümerinn nur ganz selten genutzt wird sie in der Schweiz wohnt. Sie war nach der Vermessung selber sehr überrascht was da raus kam. Nun ist die Situation so daß sie weder ihr Grundstück noch ihr Haus betreten kann ohne über andere Grundstücke zu gehen. Eine Zufahrt ist aus baulichen Gründen schon gar nicht möglich. Auf einer Seite des Grundstücks läuft die Bundesstrasse, die so etwa auf Oberkannte des Fensters von der Höhe her ist. Eine Seite ist durch einen Bach, von dem aber beidseitig 2m jemand anderem gehören, und die letzte Seite abgesehen von der an der ich bin geht ins leere. Eine Zufahrt ist nur möglich wenn eine Brücke über den Bach gebaut wird. Aber auf der andwren Seite sind zwar keine Baugrundstücke (Moorgebiet) aber da wird keiner eine Strasse zu lassen. Ok nun nach langer hoffentlich auch einigermassen verständlicher Beschreibung die Frage . Kann die Eigentümerinn beim Verkauf auf so eine Art "Gewohnheitsrecht " hinweisen.? Sie ist dort geboren und hatte mit den Nachbarn des Grundes ( da stand ein Bauernhof drauf wurde aber abgerissen) der jetzt mir gehört ein inniges Verhältnis. Sie hat jetzt eigentlich keinen Zugang zum Grundstück, von keiner Seite her. Vor drei Jahren musste sie sogar das ganze Dach abdecken und mit Bitumenschindeln eindecken lassen weil das Dachgebälk die Last der Dachziegel nicht mehr getragen hat. Manchmal habe ich richtig Angst wenn zB. ein Unwetter tobt, oder die wahnsinns Schneemassen die wir letzten Winter hatten ( bei der ungeheizten Hütte bleibt ja alles oben, die Dachneigung ist auch nicht stark) Denn unsere Stromversorgung geht noch über Oberleitungen und die alte Hütte von ihr ist die letzte am Strang. Wenn die Bude zusammen bricht reißte es mir den Dachstuhl zusammen. Hab mir schon mal das Fachwerkgebälk angeschaut. Mit des blosen Hand kann ich am untersten Querbalken des Mauerwerks das verfaulte Holz heraus nehmen. Ich bin mir nicht sicher ob diese alte Hütte überhaupt versichert ist. Zweite Frage. Hab ich das Recht einen Versicherungsnachweis von ihr zu fordern.
3 Antworten
Ein bebautes Grundstück muss einen jederzeit ungehinderten Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche haben. Diese kann durch Grenzveränderung oder entsprechende öffentlich-rechtliche Baulasten und privatrechtliche Wegerechte gewährleistet werden.
Ist ein mit einem genehmigte Wohnhaus bebautes Grundstück aus welchen Gründen auch immer nicht unmittelbar von einer öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichbar kann der Eigentümer ein "Notwegerecht" fordern und beim Amtsgericht durchsetzen. Das muss der Nachbar dann dulden, ob mit oder ohne Entschädigung ist dann wieder in anderen Verfahren zu klären.
Bauämter und Gemeinden haben damit nichts zu tun.
Na ja es geht eine Treppe direkt auf die Bundesstrasse, die ist nun aber auch wieder auf meinem Grund. Ein Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche wäre ja entlang der Bundesstrasse gegeben, nur ist da nie ein Zugang gemacht worden. Der Eingang in das alte Haus ist von der Bundesstrasse über das dazugehörigen Grundstück durchaus möglich. Jedoch ist die alte Eingangstür abgefault, ne neue wurde nicht eingebaut sondern es wurde einfach alles mit Brettern zu genagelt. Der Briefkasten wurde einfach an die Einganstür auf der Rückseite gemacht. Diese Tür wird jetzt als Eingang genutzt, die ist aber nur erreichbar über mein Grundstück.
Das sind gleich mal mehrere Fragen die du stellst.
1. Versicherung von ihr. Klar kannst Du das von ihr vordern. Ich als Eigentümer meines Hauses weiß, das ich sogar nichts machen darf was irgendwen Gefährden könnte. Die Nachbarin kann Froh sein das nicht das Amt schon längst die Sicherung ihres Hauses verlangt hat. Meist kommen so sachen von Landratsamt und weniger von der Gemeinde. Eventuelle Wegerechte müssen im grundbuch eingetragen sein.
Daraus ergibt sich zweitens. Das Haus muß bei uns in Deutschland immer Versichert sein "Wohngebaude Versicherung", egal wo ich auf der Welt wohne. Die Nachbarin muß Dir auf alle Fälle die Gesellschaft nennen das Du dort alles weitere schon im vorraus klären kannst. Dein Dachstuhl ist gefärdet wenn das Nachbarhaus einfällt.
Auch die Versicherungsgesellschaft kann auf einen Teilabriss oder Wiederherstellung des für Dich Nachbarobjektes "klagen".
Wurde das nicht gemacht könntest Du sogar Geld vom Verkäufer zurück bekommen. Das sogenannte Gewohnheitsrecht ist kein Recht. Es kann aber Keiner drauf bestehen das was jetzt so gemacht wird, selbst wenn es seit Jahrhunderten schon so gemacht wird. auf alle Fälle solltest Du schriftlich festhalten was ist.
Beispiel: Ich kann nichts machen weil der das Dach des Carports meines Nachbarn auf mein Grundstück ragt.
Da aber das ablaufende Wasser von dem Carport so an meine Hauswand spritzt, wenn es Stark regnet und ich es ihm gesagt und geschrieben habe als ich das Haus gekauft habe wird er sich an den Kosten beteiligen müssen, wenn ich diese Wand neu Verputzen muß.
Erst recht wenn der Putz durch das Wasser kaputt gegangen ist. Genauso müßte er eine Reinugung dieser Wand bezahlen wenn durch seinen Carport der Verputz verschmutzt wurdet. Nachbarschaftsrecht, Gesetze spielen da mit. Ich habe aber ein Gutes Verhältnis zu ihm und er weiß von den Schwierigkeiten diesich da ergeben können, denn so wurde das ganze bei Hausbau nicht genehmigt. Und im Nachhinein Sondergenehmigungen zu bekommen ist sehr Schwierig.
Frag mal bei der Gemeindeverwaltung nach wie die sich dazu stellen.
Was erwartet ihr denn für Wunderdinge von einer Gemeinde???? Die sind für sowas weder zuständig noch haben sie dazu irgendwelches ernsthaftes Wissen!
Die haben sich schon geäußert. " Nach dem das Vermessungsamt verbindliche Daten zur Verfügung gestellt hat ist die Sachlage klar und kann jederzeit eingesehen werden."" Eigentümersache " Seltsam ist daß im gesamten Dorf diese alte Hütte so nah (ca 1,5m )und dann auch noch so tief (die Strasse ist auf Höhe der Fensteroberkante) steht. Ich glaub ich muss da mal im Archiv graben. Irgend was ist da faul.