Gewohnheitsrecht bei Grundstücksnutzung?
Hallo, mein Mann und ich haben ein Grundstück in NRW gekauft, auf dem nun eine Hinterlandbebauung stattfinden soll. Für die künftige Zufahrtt mussten wir zusätzlich eine Parzelle kaufen und beide Flurstücke miteinander verschmelzen lassen. Unsere zukünftigen Nachbarn nutzen einen Teil dieser Parzelle, als Abstellplatz für Mülltonnen. Dies beeinträchtigt uns bzw. unsere Zufahrt eigentlich nicht, allerdings möchten wir keine fremden Mülltonnen (es handelt sich um 6 Tonnen) auf unserem Grundstück, geschweige denn in unserer Einfahrt stehen haben.
Als wir die Nachbarn darauf hingewiesen haben, dass nun unsere Bauarbeiten beginnen und die Mülltonnen von unserem Grundstück zu entfernen sind, haben diese sich auf das Gewohnheitsrecht berufen. Müssen wir das akzeptieren?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
6 Antworten
Nach meiner (ich bin kein Jurist) Auffassung nein.
Die Erklärung auf dieser Seite spricht auch vollständig für Deine Meinung, dass die nachbarschaftlichen Tonnen nichts auf deinem Grundstück zu suchen haben:
http://www.helpster.de/gewohnheitsrecht-ein-grundstueck-trotz-verbot-nutzen_82430
(etwas nach unten scrollen)
Nein natürlich nicht! Es ist euer Grundstück, da haben sie keinerlei Rechte
Im Deutschen Recht gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Hallo,
NEIN. Dafür gibt es kein Gewohnheitsrecht.
Du hast als Eigentümer alle Rechte am Grundstück.
Warum stehen die Mülltonnen da? Weil es für die Nachbarn so bequemer ist oder weil dies der einzige Zuweg für die Müllabfuhr ist?
Andere Leute müssen ihre Mülltonnen auch rausstellen. Du kannst verlangen, dass die Mülltonnen entfernt werden. Ein Gewohnheitsrecht gibt es hier nicht.
Die Mülltonnen stehen definitiv dort, weil es bequemer für die Nachbarn ist. Diese haben vor Ihrem Haus (6 Familienhaus) einen kleinen Hof, auf dem die Tonnen abgestellt werden könnten. Allerdings müssten die Bewohner ihre Tonnen dann wöchentlich an die Straße stellen (bzw. ziehen, der Weg vom Hauseingang zur Straße hat eine leichte Steigung). Die Mülltonnen könnten aber auch an dieser Steigung hingestellt werden und würden dann direkt an deren Hauswand stehen... Der Weg zur Straße wäre dann ca. 2 Meter lang und die Steigung (vllt. 10°?) ist auch nicht allzu steil.