Holzhaus an Grundstücksgrenze, Dachüberstand von 15cm ragt seit ca 5 J. über grenze. Gewohnheitsrech
Hallo zusammen, Vor ca 5 Jahren haben wir ein Gartenhaus an unsere Grundstücksgrenze gesetzt. Der Dachüberstand ragt ca 15 Zentimeter auf das Grundstück des Nachbarn. Es wurde bis heute nie etwas bemängelt. Da der Nachbar an gleicher Grenze eine ca 4 Meter hohe hecke hatte und einen 6 Meter hohen Baum. Nun hat der liebe Nachbar uns darüber informiert, dass alles Grün entfernt wird und er einen Sichtschutzzaun errichten wird. Mein Dachüberstand ist ihm nun im Weg und ich soll die Gartenhütte innerhalb von zwei Wochen versetzen. Muss ich die Hütte tatsächlich versetzen, oder greift hier ein Gewohnheitsrecht?
6 Antworten
Dies musst Du Dir gut überlegen, den Dachüberstand zu verändern. Mein Nachbar wollte einen bereits seit Jahren bestehenden Dachrinnenüberstand verändert haben. Um im Entgegenzukommen bin ich jedoch vor dem Amtsgerich Baden-Württemberg gelandet. Im Moment sind wir in einem "ruhenden Verfahren", dass jedoch auch wieder aufgenommen werden kann. Fertige Fotos von den noch bestehenden "Baumbestand" des jetzt unliebsamen Nachbarn an. Sobald Du etwas an dem bisherigen Zustand der Gartenhütte Veränderungen vornimmst, hat der Nachbar "freie Bahn". Wenn Ihn dies so stört soll er dies doch einklagen. Jedoch solltest Du dann vorher den "Ist-Zustand" festhalten.
Man muss nicht immer den Wünschen des Nachbarn nachgeben.
Nach öffentlichem Baurecht müssen Gebäude von Grundstücksgrenzen den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Mindestabstand von 2,50m bzw. 3,00 m einhalten. Das gilt auch für baugenehmigungsfreie Gebäude und Gebäude, die schon 40 Jahre ohne Genehmigung stehen.
Das gilt erst recht für Vorhaben mit brennbaren Außenwänden.
Und über die Grenze hinaus darfst Du schon aus privatrechtlichen Gründen (BGB und Landesnachbarrechtsgesetz) nicht bauen.
Also schnellstens weg mit dem Gebäude, bevor Du eine saftige Beseitigungsanordnung der Bauaufsicht bekommst!
Du irrst
Solche Grenzbebauungen sind nur für Garagen zulässig. Und diese Garagen müssen mit nichtbrennbaren Baustoffen gebaut werden. Also nicht für Holzhäuser. Und Dachüberstände auf Nachbargrundstücke gehen auch für an der Grenze zulässige Garagen nicht.
leider irrst du, Seehausen, denn Gartenhütten lösen keine Abstandsflächen aus!
Gartenhäuser lösen keine Abstandsflächen aus und dü
rfen innerhalb von Abstands-
flächen anderer Gebäude sowie auch direkt an der Gr
undstücksgrenze errichtet wer-
den, wenn Sie die nachfolgende Voraussetzungen einh
alten:
•
Die Höhe der Grenzwand darf 3 m im Mittel nicht üb
erschreiten
•
Die gesamte Länge der Außenwand ist in der Regel a
uf 9 m je Grundstücksgren-
ze begrenzt (z. B. vorhandene Grenzgarage 6 m + gep
lantes Gartenhaus 3 m)
Wer hat Dir denn erzählt, dass das auch für Gartenhäuser gelten soll? Lies einfach mal § 6 Abs. 10 HBO durch, da steht nichts von Gartenhäusern. Die 15m lange und bis zu 3m hohe Grenzbebauung ist nur für die in dieser Vorschrift aufgeführten Gebäude zulässig - und Gartenhäuser stehen da nicht drin!
Das Gartenhaus wirst du nicht versetzen müssen ggf. aber das Dach um die 15 cm (!!), die n sein Grundstück ragen, kürzen müssen, sofern es den Nachbarn beim Aufstellen des Sichtzaunes stört.
Wobei ich mich schon frage, ob diese läppischen 15 cm D a c h überstand einen Streit wert sind und man das Problem nicht einvernehmlich lösen kann
Ich finde das nicht die feine Art, ein Gartenhaus hart an die Grundstücksgrenze zu bauen und dann auch noch das Dach über die Grenze ausladen zu lassen. Ich möchte sehen, was du für einen Aufstand gemacht hättest, wenn dir das ein Nachbar hingestellt hätte. Ein Gartenhaus darf schon gar nicht auf die Grenze gebaut werden, ausserdem darf nichts auf das Grundstück des Nachbarn ragen, also hast du doch bisher alle Regeln ignoriert und willst jetzt auch noch auf dein Gewohnheitsrecht pochen, das kann nicht sein. Manche machen aus Egoismus auch noch eine Tugend.
Wir haben ein ähnliches Problem. Als wir un mit unseren Nachbarn noch gut verstanden, haben wir uns gegenseitige Grenzbebauung unserer Gartenhäuser erlaubt. Nach 6 Jahren gefiel unserem Nachbarn nicht, daß die Dachrinne unseres Hauses einen Überstand hat. Der Herr vom Bauordnungsamt hat gemessen und festgestellt, daß von unserem und auch von seinem Haus was übersteht, nach 6 Jahren aber nicht mehr geändert werden braucht. Wir haben dann irgendwann einen Sichtschutz errichtet, an seinem Gartenhaus mussten wir den Sichtschutz halt kürzen und gut wars.
Hallo Seehausen. Danke, zwischenzeitlich bin ich schlauer. Grenzbebauung ist zulässig. An einer Grundstücksgrenze unter 9 Meter, an zwei unterschiedlichen Grenzen muss es unter 15 Meter sein. Danke an alle für die Antworten !