Rechte und Pflichten Grundstückseigentümer bei Strassenbau - Bitte Lesen.....
Hallo Leutz; Die Vorgeschichte: Ich bin Eigentümer eines EFH auf eigenem Grund und Boden. Hanglage, an einer Strassenecke. Vor etwa 3 Jahren kam unsere Kommune auf die Idee, die Abwasserkanäle müssten mal wieder Saniert werden. Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3, Hauseigentümer 2/3 Anteil an den Gesamtkosten. Waren schonmal so 8000€ pro Immobilie. Ansonsten wurden wir Bürger aber nicht groß gefragt oder Informiert, es wurde irgendwann drauf los gebaut. Die Rohrarbeiten sind inzwischen abgeschlossen, der Strassenbau läuft gerade. Inzwischen ist wohl auch ein Gesetz durch, welches besagt, daß die Kosten des Strassenbaus ratierlich auf alle Einwohner der Kommune umgelegt wird.
Vor dem Haus befand sich vor meinem Haus ein Gully, der aber im Zuge der Bauarbeiten irgendwie verschwunden ist.
Nun hatte meine Frau gestern früh freundlichen Besuch vom Bauamt. Die Herren möchten- nein sie müssen- Auf unserem Grundstück einen Sinkkasten einbauen, und ich als Grundstückseigentümer soll dies Vollständig bezahlen.
Sinkkasten ? Damit ist ein Gully gemeint, oder ? Daher frage ich mich ? Warum muss das ding jetzt auf mein Grundstück, wo es vorher ausserhalb des Grundstücks war ? Warum werde ich als Anwohner nicht gefragt, sondern bekomme einfach gesagt "Dass muss jetzt so" ? Und warum soll ich den Sch.....ss vollständig bezahlen ?
Wir sprchen übrigens Round about von schlappen 2500 €
Mein Frau hatte diese Fragen eigentlich schon an die hohen Herren gerichtet. Bekam aber nur zu Hören " Das muss so gemacht werden" und "Wir schicken Ihnen mal ein Angebot/ Kostenvoranschlag".
Beim Thema Kanalsanierung hab ich es ja noch verstanden, Ich Profitiere ja auch von der neuen Leitung. Aber einen Sinkkasten, wo vorher keiner war.....und ich soll ihn als einziger bezahlen......da hört der Spass auf.
Kann mir jemand meine Fragen beantworten bezw. kennt jemand einen ähnlichen Fall ? Freue mich auf Rückmeldung. Danke.
8 Antworten
Baurecht ist von Kommune zu Kommune anders.
Von daher wäre eine sinnvolle Antwort hier leider nicht möglich
Das ist nicht leicht zu Beantworten, da
A) jedes Bundesland schon eine andere Bauordnung hat wie dann auch die Regelung sowie ich informiert bin von Kommune zu Kommune selbst bestimmen könnnen :-(
- Ich an deiner Stelle würde entweder einen Anwalt aufsuchen und mich dort beraten lassen
- evtl. mit dem Bürgermeister (geht oft nur in ländlichen Gegenenden dass die sich wirklich die Zeit nehmen) das Gespräch suchen und vielleicht kommt man so in ein vernünftiges Gespräch
- Bei der Baufirma nochmal anrufen, denen die Sitation schildern Tipp die wollen Kohle von dir ;-) also bedacht mit dem Auftrag winken und erklären lassen und dann hast evtl. die Aussage die Du möchtest
- ungewäöhnlich bei der Bank bzgl. Kredit fragen um die Kosten abzudecken und vielleicht kann die auch Auskunft geben ob das Rechtens ist oder nicht ;-)
Es gab eine Bürgerversammlung mit Infoabend, wo das Procedere der Sanierung (Rohrverlegung, Strassenbau) notdürftig erklärt wurde, und die Kostenseite erörtert wurde (Stadt 1/3,
ist da auch über Einspruchsmöglichkeiten informiert worden?
Wir haben auch die Umstellung von einer Senkgrube auf Kanal bezahlen müssen. Einspruchsmöglichkeiten gibt es , meistens bekommt die Stadt aber recht. Höchstens könnte man versuchen, die Kosten für die Wiederherstellung des Gartens zurückzubekommen.
Hallo,
das liest sich so, als ob es um das Regenwasser geht, was von deinem Grundstück auf die Straße läuft. Das ist so nicht zulässig, da das Regenwasser auf dem eigenen Grundstück entsorgt bzw. abgeleitet werden muss.
Sinkkästen oder sogar Inspektionsschächte können auf dem Grundstück des Einleiters gefordert werden und sind dann kostenmäßig von ihm zu tragen. Die Mustersatzungen wurden von fast allen Kommunen nathlos übernommen; einfach mal im Internet vergleichen.
Ein guter Staat ist teuer, das gilt auch für die kleinen, die Städte und Gemeinden!