Wann greift das Gewohnheitsrecht?
Hallo,
Ich habe ein Grundstück auf dem Betonplatten verlegt sind (sicher seid über 15 Jahren) Und nun schreibt die Gemeinde einen Brief in dem verlangt wird das die Platten weggemacht werden und die Hütte die darauf steht und allgemein soll viel entfernt werden und wenn ich dem nicht nachkomme, beseitigt die Stadt es auf meine Kosten. Greift bei den Platten das Gewohnheitsrecht? Oder hab ich irgendeine Chance das die Gemeinde sich nicht an meim Gartengrundstück vergreift?
3 Antworten
Gibt es Pläne, die offiziell sind, in denen die Hütte eingezeichnet ist?
Dann hat die Stadt wenig Möglichkeiten zu verlangen, dass die Hütte weg muss.
Ansonsten würde ich mich erkundigen, ob es einen Bebauungsplan gibt und was darin steht. Dies ist ausschlaggebend für die Möglichkeiten, die die Stadt hat; gibt es keinen so kann sie nicht verlangen, dass Du die Platten entfernst, gibt es einen, so muß sie darauf verweisen.
Hallo,
hier ist zunächst zu klären, auf welche Grundlagen sich die Gemeinde beruft.
Wer ist Eigentümer des Grundstücks ?
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt bei ihrem Anliegen ?