Darf man ein Haus ohne Kanalanschluss bauen?
Hallo, ich habe ein Grundstueck im Auge, welches ich erwerben moechte. Dies Grundstueck ist nicht erschlossen. Ich moechte mir den Kanalisationsanschluss sparen und stattdessen eine Trockentoilette einbauen.
Koennt ihr mir sagen ob das rechtlich moeglich ist?
26 Antworten
Ja, wenn keine Kanalisation vorhanden ist.
Anderenfalls besteht sofortige Anschlusspflicht bei Neubau.
Bestandsobjekte werden mit Fristvorgaben beauflagt, sobald die Kanalisation hergestellt wurde (z. B. in den Randgebieten von Ost-Berlin)
Servus nochmal !
Ich bin da auf einer Internetseite gelandet, www.schellheimer.de/index.shtml?unbenannt2 die evtl. eine Alternative zu einem Kanalanschluss anbietet. Jedoch weiss ich nicht, ob das ueberall in der BRD von Seiten der jeweiligen Bauaemter genehmigt wird. Auf den Bildern im unteren Teil, kann man bereits realisierte Projekte sehen. Habe momentan keine Zeit mich intensiver mit dem Thema auseinander zusetzen. Werde mich diesbezueglich noch schlau machen.
Aber jetzt wollte ich mal eure Meinung dazu lesen.
Falls das System funktionieren sollte, halte ich es fuer ne oekologisch und oekonomische Sache.
Der Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Kanalisation und der öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) obliegen dem „Abwasserbeseitigungspflichtigen“, im Regelfalle der jeweiligen Kommune.
Diese kann die Abwasserbeseitigungspflicht einem Dritten, beispielsweise einem Abwasserzweckverband, oder unter gewissen Voraussetzungen dem Grundstückseigentümer bei dem das Abwasser anfällt, zum Beispiel durch den Bau einer Kleinkläranlage, übertragen.
Für Neuanschlüsse an eine öffentliche Kanalisation kann je nach Abwassersatzung ein Anschlussbeitrag zu entrichten sein. Die Benutzungsgebühren werden bei Anschluss an ein zentrales Abwassernetz meistens das Schmutzwasser nach dem Trinkwasserverbrauch (Wahrscheinlichkeitsmaßstab) und das Niederschlagswasser nach angeschlossener versiegelter Fläche abgerechnet. Bei dezentralem Anschluss (Kleinkläranlage) wird gemäß der abgefahrenen Fäkalschlammmenge abgerechnet.
... ihr wisst so gut bescheid; dann schreib doch bitte noch dazu, aus welchem gesetz das stammt, dann ist es eindeutig. Im übrigen gibt es nicht nur bestandsschutz oder fristen wenn der kanal noch nicht da ist, sondern auch wenn kanal vorhanden, einbindung schon da, aber trotzdem noch kleinkläranlage (fäkaliengrube) in betrieb - so wie bei uns bis vor wenigen jahren, kommt auch immer auf die regionalen satzungen an. Wenn keine ausnahmesituation vorliegt, hast du wohl schlechte karten, denn mit den kläranlagen haben sich manche eine goldene nase verdient und die allgemeinheit muss zahlen - das thema dürfte, nach vielen streitigkeiten, in den meisten gemeinden durch sein.
Nicht erschlossen heißt eideutig, dass es keine Baugenehmigung geben wird. Wie entsorgst du das Abwasser aus Küche und Badewanne/Dusche? Das Klo ist nicht das einzige Problem.
Es soll noch Gegenden geben, die Baugrundstücke ausweisen in denen Strom und Trinkwasser verfügbar sind (teilerschlossen) jedoch eine Kanalisation fehlt. Dort muss man aber entweder ein eigenes Miniklärwerk (sauteuer) oder eine Klärgrube bauen. Die Klärgrube muss man dann von Entsorgungsunternehmen leeren lassen.
Ein Anschluss an eine vorhandene Kanalisation kommt über die Jahre gesehen billiger als die Entleerung von Klärgruben oder gar der Bau eines kleinen Klärwerks.
Ausschlaggebend kann auch sein ob Wälder, Wasser-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete anliegen.
P. S. Willst Du wirklich Zeit Deines Lebens mit einem Trockenklo leben und einen Streit wegen dieses Sch...hauses mit den Behörden wagen?
Hallo gleity,
ich glaube nicht, daß es möglich ist. Ich weiß nur, daß man die Möglichkeit hat, Urinale zu kaufen, welche ohne Wasser funktionieren können, aber alles andere, sollte gesetztesmäßig ein- und angebaut werden.
Hier:
Das Abwasser, das in einem Gebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück anfällt, muss also entsorgt und gereinigt werden. Das dient vor allem der Hygiene und dem Gesundheitsschutz, da ansonsten das Grundwasser verunreinigt werden könnte. Generell unterscheidet man, auch im Bereich der Hauskanalisation, zwischen zwei Abwassertypen: Dem Regenwasser, welches durch Ruß, Staub, Gase und Pollen in der Atmosphäre verschmutzt wird, und dem Schmutzwasser, welches im Haus selbst entsteht. In einem Gebäude werden diese beiden Typen normalerweise getrennt gesammelt und abgeführt. In weiterer Folge können sie auch getrennt gereinigt oder als Mischwasser gemeinsam in einer Kläranlage aufbereitet werden. Mittlerweile werden in der Hauskanalisation vorwiegend Keramik, Grauguss und Kunststoffe verwendet. Das Material richtet sich dabei meist nach der Abwasseraggressivität, den geplanten Kosten und Das Material richtet sich dabei meist nach der Abwasseraggressivität, den geplanten Kosten und nach den verwendeten Rohren (meist 10 - 20 cm Durchmesser). Im Haus befinden sich die Entwässerungsgegenstände, wie etwa Waschbecken, Toiletten oder eine Waschmaschine, die das Schmutzwasser produzieren. Diese Entwässerungsgegenstände sind an einem Siphon (Geruchsverschluss) angeschlossen, über den das Abwasser in die Fallrohre gelangt.
Die Hauskanalisation ist also für den Hausbau zwingend erforderlich. Je nach Grundstücks- und Hausgröße, nach Anlagesystem und Material können die Kosten variieren. Für abgeschiedene Häuser bieten sich Sickergruben oder ein Kleinklärwerk zur Entsorgung bzw. Reinigung an. Zuletzt aktualisiert: 02.11.2010
Servus nochmal !
Ich bin da auf einer Internetseite gelandet, www.schellheimer.de/index.shtml?unbenannt2 die evtl. eine Alternative zu einem Kanalanschluss anbietet. Jedoch weiss ich nicht, ob das ueberall in der BRD von Seiten der jeweiligen Bauaemter genehmigt wird. Auf den Bildern im unteren Teil, kann man bereits realisierte Projekte sehen. Habe momentan keine Zeit mich intensiver mit dem Thema auseinander zusetzen. Werde mich diesbezueglich noch schlau machen.
Aber jetzt wollte ich mal eure Meinung dazu lesen.
Falls das System funktionieren sollte, halte ich es fuer ne oekologisch und oekonomische Sache.
Geht wenn Du eine "Güllegrube" baust die von einem Entsorger geleert werden muss. Glaub mir, das willst Du nicht wirklich. :(
Richtig --> Abwasseranschlusspflicht !
Bei einem Neubau oder auch einem Umbau geschieht dies bereits bei der Erteilung der Baubewilligung. Hierbei prüft die kommunale Baubehörde, ob das Bauvorhaben innerhalb oder außerhalb der öffentlichen Kanalisation liegt. Grundsätzlich muss das verschmutzte Abwasser im Bereich öffentlicher Kanalisationen in die Kanalisation geleitet werden. Außerhalb von öffentlichen Kanalisationen muss eine Kleinkläranlage angeschafft werden. Des Weiteren muss die Gemeinde bei der Neuerstellung von Abwasseranlagen dafür sorgen, dass bestehende Bauten und Anlagen ebenfalls angeschlossen werden.