Grundstück erworben, wem gehören die Gegenstände?

8 Antworten

Lies mal den Kaufvertrag! Immobiliengeschäfte sind per Gesetz Notarpflichtig, und das nicht nur damit der schön Gebühren kassiert, sondern damit beide Seiten einen rechtlich einwandfreien Vertrag haben.

Und da seht üblicherweise, wenn nichts anderes verhandelt wurde, dass der Käufer alles ausführlich besichtigt hat, und keine Gewährleistungsansprüche hat, ggfs sind Einbauten ausdrücklich erwähnt, wenn mitverkauft und eine übliche Klausel ist, dass "bewegliche" Gegenstände die sich nach Schlüsselübergabe  noch im Gebäude oder auf dem Grundstück befinden, in den Besitz des Käufers übergehen.

Wenn der Container also bei Besichtigung schon da war, und im Vertrag keine Verpflichtung steht, dass die Entsorgung durch den Verkäufer zu erfolgen hat, dann gehört er dem Verkäufer, da gibt dann auch keine Möglichkeit des Einspruchs oder des Nachverhandelns.

Nur was "fest mit dem Grundstück verbunden" ist, ist Bestandteil des Grundstücks und damit des Grundstücks-Kaufvertrages. Ausnahme: Es wird "Zubehör" verkauft. 

Kurzum: Der Verkäufer hat sein "Zubehör" auf seine Kosten vom Grundstück zu entfernen.

DoubleClutch 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 22:04

Naja auf dem Grundstück wurde laut dem Fall eben auch das Gebäude erworben.

Smartass67  11.10.2017, 22:09
@DoubleClutch

Das ist auch fest mit dem Grundstück verbunden und deshalb Bestandteil des Grundstücks. Formal hast Du das Grundstück gekauft. Punkt.

Bäume und Pflanzen, Zäune... gehört alles dazu weil fest verbunden. Aber nicht: Rasenmäher, Blumentöpfe....

Ich denke, das Prinzip sollte damit klar sein und ein Container ist ja für den Transport von Müll da... dessen Zweck ist es ja nicht, mit einem Grundstück verbunden zu werden und daher kann der auch nicht Bestandteil vom Grundstück sein.

Deine Antwort deutet darauf hin, dass Du das nicht so richtig verstanden hattest. Ich hoffe, jetzt ist es Dir klarer.

DoubleClutch 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 22:13
@Smartass67

Doch jetzt schon danke Dir!

Falls man auch nicht mit dem Grundstück fest verbundene Sachen erwerben will, müssen diese dann wahrscheinlich beim Kaufvertrag mitangegeben werden nehme ich an oder?

Maren305  11.10.2017, 22:26
@DoubleClutch

Trennungsprinzip! 
Kaufvertrag und Mobilienübertragung sind zu trennen. Im Kaufvertrag kann davon kein Wort stehen, die Parteien besprechen im Nachhinein jedoch, dass der Rasenmäher enthalten ist im Preis und wird auch übergeben. Übergabe und Einigung reichen für die Übertragung. Der Kaufvertrag wird häufig nur für die Einigung herangezogen, wenn nachweislich keine Erklärungen der Parteien vorliegen. 

Smartass67  11.10.2017, 22:40
@Maren305

Klar,bei beweglichen Gegenständen ist es Einigung und Übergabe.  Einigung liegt hier aber offensichtlich nicht vor und drum sollte der Fall klar sein.

Der Fall ist an den Haaren herbeigezogen. Man kann keinen Müllcontainer übersehen. Ansonsten reden wir hier ggf. über Entsorgungskosten von
250 €. Das ist bei einer Immobilie kein Betrag um den man streiten sollte.

Ansonsten wird irgendwo im Vertrag stehen, dass das Grundstück geräumt übergeben werden soll. Der Container gehört dazu. Welche Folgen die Nichträumung hat, wird auch im Vertrag stehen.


Wie schon mehrmals hier steht hast Du mit dem Grundstück alle Immobilien mitgekauft. Und Immobilien ist so glaube ich definiert. Der Müllcontainer ist auf keinen Fall eine Immobilie. Also muß der Verkäufer die Beseitigung besorgen und Bezahlen. So weit ich weiß gibt es Sogar Firmen die es machen und ihm die Rechnung schicken.

Ich würde da gar nicht groß mit den Verkäufer diskutieren, sondern mich an telefon setzen und ihm Angebote schicken lassen von Firmen die den Container abholen. Du kannst immer in seinem "Auftrag" Abgebote machen lassen und ihm einen Termin 11.11.1111 nennen wann der Container weg ist.

Wenn er dann nicht weg ist, findest Du vielleicht einen der den Container für Dich kostenlos abholt. Du solltest wissen, der Container selbst stellt ja auch einen Wert dar.

DoubleClutch 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 22:49

Das ist ein fiktiver Fall aus einem Buch aus der Bibliothek, hatte mal reingeschnuppert. Wobei es sicherlich auch die Realität widerspiegelt.

ch62718ris  11.10.2017, 23:05
@DoubleClutch

Ist für mich völlig ok, selbst wenn ich mir dann darüber nicht solche Gedanken hätte machen müssen. Hält aber jung, sich Gedanken zu machen.

Wenn im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist kaufst Du grundsätzlich "Immobilien" (= unbewegliche Sachen). Alle "Mobilien" (= bewegliche Sachen wie Gartenmöbel, Rasenmäher etc) gehören dem Verkäufer, er darf (und muss) sie also mitnehmen - sofern keine andere Vereinbarung getroffen.

Bei einem Container wäre jetzt interessant zu wissen - gibt es für diesen eine Baugenehmigung? Ist dieser also in die Baupläne zum Beispiel als Geräte-schuppen eingetragen? Auf unserem Vereinsgelände steht zum Beispiel ein solcher Container, der als Geräteschuppen Bestandteil der Baugenehmigung ist.

DoubleClutch 
Beitragsersteller
 11.10.2017, 22:05

Nein, das ist ein einfacher Müllcointainer.