Monassi Grundstücksstreit Geisenhausen?
Ich bitte um Hilfe bei folgender Rechtsfrage. Ich werde versuchen den Sachverhalt genau zu schilder:
Im Juni 2017 gab die BayWa in Geisenhausen ihren Betrieb auf und veräußerten ihr Grundstück und Gewerbeobjekte an den Meistbietenden. Die Familie Monassi äußerte dabei schriftlich gegenüber allen relevanten Stellen ihr Wissen, dass das verkaufte Grundstück über keine Zufahrt verfüge. Mehr noch, knapp die Hälfte der zu veräußernden Fläche sei ihr Eigentum. Trotz stichhaltiger Beweise über die Zusammenhänge, die zu den zweifelhaften Eigentumsverhältnissen geführt haben, kaufte die Firma Roider daraufhin das Gewerbeobjekt und Grundstück der BayWa. Dabei scheint die Sachlage eindeutig zu sein: Beim Kauf erwarb die Baywa knapp 6000m², veräußerte Jahre später jedoch über 10.000m².
Seit dem unrechtmäßigen Verkauf versucht die Familie Monassi - bislang vergebens - Ihren rechtmäßigen Besitz einzuklagen. Die Ereignisfolge, die zu den unzumutbaren Eigentumsverhältnissen geführt haben, ist dabei recht verworren und undurchsichtig und reicht lange zurück. Die wesentlichen Ereignisse sollen im Folgenden erläutert werden.
Alles begann in Jahre 1953, als die Familie Monassi in Geisenhausen mit dem Kauf eines Grundstücks von Frau Lehner ansässig wurde und daraufhin ihren Ziegeleibetrieb aufnahm. Die Zufahrt (Weiterführung der heutigen Bahnhofstraße) wurde von Fam. Mosassi miterworben. Die Vertragspartner verpflichteten sich zugleich, die Grundstücke amtlich vermessen zu lassen. Eine sachgemäße Vermessung fand jedoch nie statt, was später zu einer Reihe schwerwiegender Missbräuche auf Kosten der Fam. Monassi führte.
Denn 1969 kaufte die Raiffeisenbank als Nachbar der Fam. Monassi 86m² aus deren Besitz. Jedoch nicht von Fam. Monassi, sondern von der Erbin der früheren Eigentümerin Lehner. Ermöglicht wurde dies durch die unrichtige Bildung einer neuen Flurnummer, wodurch die Vermessung des Restgrundstückes umgangen wurde. So konnte sich die Raiffeisenbank gleichzeitig weitere Teile jenes Restgrundstückes, ebenfalls aus dem Besitz der Familie Monassi, unrechtmäßig aneignen. Mit schweren Folgen für die Familie Monassi, die damit nicht nur ihr Eigentum verlor, sondern auch ihr restliches Grundstück nicht mehr anfahren kann.
Und es geht noch weiter: 1976 wurde auf Antrag der Gemeinde Geisenhausen eben jenes Grundstück, das weiterhin rechtmäßig der Fam. Monassi gehört, der Deutschen Bahn zugemessen, zugunsten der Raiffeisen. Und das, obwohl die Gemeinde Geisenhausen nachweislich keinen Quadratmeter Grund in dieser Fläche besitzt. Trotzdem wurden die Grundstücke abgemarkt. Damit gingen Sie endgültig zu Unrecht in den Besitz der Raiffeisen über, die es wenig später an die Baywa verkaufte.
Ich finde, dass uns dieser Sachverhalt uns alle betrifft, denn Recht muss Recht bleiben und Grundrechte dürfen nicht missachtet werden! Sollte unter den Lesern ein versierter Anwalt sein, so würde mich interessieren wie man weiter vorgehen könnte?
Vielen Dank für die Hilfe!
3 Antworten
Alles begann in Jahre 1953, als die Familie Monassi in Geisenhausen mit dem Kauf eines Grundstücks von Frau Lehner ansässig wurde und daraufhin ihren Ziegeleibetrieb aufnahm. Die Zufahrt (Weiterführung der heutigen Bahnhofstraße) wurde von Fam. Mosassi miterworben. Die Vertragspartner verpflichteten sich zugleich, die Grundstücke amtlich vermessen zu lassen. Eine sachgemäße Vermessung fand jedoch nie statt, was später zu einer Reihe schwerwiegender Missbräuche auf Kosten der Fam. Monassi führte.
und hier war das Thema 1983 erledigt, da sämtliche Ansprüche verjährt. Wenn ich mich nicht irre, fielen zu diesem Zeitpunkt auch diese Verträge noch unter die 30-jährige Verjährungsfrist.
Alles weitere ist uninteressant weiter zu verfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt hätte noch die Vermessung erfolgen können, die Auflassung erklärt werden können. Durch die nicht erfolgte Vermessung ist die Fa. Mossasi nie Eigentümer dieser Teilfläche geworden.
Spätestens 1969 hätte man sich des Vertrages von 1953 erinnern müssen um den Klageweg zu beschreiten.
Erwerben kann ich immer nur von dem im Grundbuch eingetragen Eigentümer.
Durch die Versteigerung ist auch die Auflassungsvormerkung, die bis zu diesem Zeitpunkt vermutlich noch eingetragen war, gelöscht worden.
Hätte Familie Mossi mal vor 40 Jahren den Klageweg bestritten, jetzt ist bissel spät alles.
Eine sachgemäße Vermessung fand jedoch nie statt
Und genau das ist den Eigentümern anzulasten. Selbst schuld. Alles weitere ist letztlich die Folge eines nie korrekt erfolgten Erwerbs, und der Zug ist längst abgefahren.
Ich finde, dass uns dieser Sachverhalt uns alle betrifft
Da dürftest du der Einzige sein. Hier ist nichts zu gewinnen, jeder weitere Rechtsstreit wird nur sinnlos Geld und Lebenszeit verschwenden.