Wie begründet Adidas die Abmahnung bei Markenrechtsverletzungen?
Wenn man sich aus dem Ausland gefälschte Ware bestellt, kann es gut sein, dass diese vom Zoll eingezogen wird. Da diese aber in meinem, frei erfundenen (!!!), Fall aber nur zum Privatverkauf gekauft wurden, macht man sich durch diesen Erwerb vorm Zoll nicht strafbar. Allerdings wird, teilweise, so wie ich das verstanden habe, auch bei einer Abweisung des Paketes, Adidas informiert und diese senden einem dann eine Unterlassungserklärung. Meine Frage ist jetzt jedoch, wie diese begründet ist, da der Erwerb für den Privatgebrauch ja nicht strafbar ist. Geht Adidas davon aus, dass diese zum Weiterverkauf erworben wurden, und wenn ja müsste das doch erst bewiesen werden? Darf Adidas oder der Zoll die Ware dann noch auf die Kosten des Käufers verbrennen lassen.
Adidas dient hier übrigens lediglich als Beispiel. Die Frage gilt allgemein für alle Marken, jedoch fiel mir Adidas nur aufgrund der Yeezys direkt ein. Ich frage nur, weil ich selber mal Anwalt werden möchte :)
1 Antwort
Bei einer Kontrolle einer Sendung mit gefälschter Markenware ist der Zoll aufgrund gestellter Anträge auf Grenzbeschlagnahme verpflichtet, die Waren zu beschlagnahmen und auf Weisung des Rechteinhabers zu vernichten. Da gibt es anders als beim tolerierten Mikroimport von Markenfälschungen im Reiseverkehr (bis zu den Reisefreigrenzen) keinerlei Ausnahmen.
Der Zoll vernichtet gefälschte Ware immer auf Kosten des Rechteinhabers. Es existiert in Deutschland ein Markengesetz, wo man das nachlesen kann.
§150 (Abs.5)
Die Vernichtung der Waren erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Rechtsinhabers.
Wie Rechtsvertreter der betroffenen Rechteinhaber im Nachgang zur Beschlagnahme mit Bestellern umgehen und zivilrechtlich belangen kann man den einschlägigen Abmahnwarnern im Netz entnehmen.
Googlesuchstichwort "Abmahnung adidas Spitz-Legal"
Da diese aber in meinem, frei erfundenen (!!!), Fall aber nur zum Privatverkauf gekauft wurden
Der Verkauf gefälschter Ware wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Sobald Du Fakes zum Kauf anbietest kommst Du mit §143 Markengesetz in Konflikt (auch beim Bezug gefälschter Waren zu diesem Zweck). Handeln im geschäftlichen Verkehr. Gewerblichkeit verschärft hier nur das mögliche Strafmaß.
Wenn Du Anwalt werden willst, dann beschäftige Dich erst einmal mit dem Studium selbst. Markenrecht wird im Studium nur peripher behandelt. Die Qualifizierung als Fachanwalt für Markenrecht erwirbst Du Dir über Lehrgänge.
Danke, ich habe mich da verschrieben mit dem Privatverkauf, ich meinte einfach Privatkauf. Das mit dem Anwalt werden dauert übrigens noch, weil ich zurzeit noch auf die Schule gehe :)