Fremder betritt ohne Erlaubnis mein Grundstück

11 Antworten

Er kann Dich anzeigen, weil Du Dich nicht so dahinter setellen darfst das er nicht mehr raus kommt. Egal ob es Dein Grundstück ist.

Warum willst du ihn denn direkt anzeigen? nur weil er auf deinem grundstück mitten in der natur rumgelaufen ist? das halte ich doch was für übertrieben.

Wenn Du bei der Polizei „einfach nur so“ eine Halterfeststellung machen willst könnte es schwierig werden.

Wenn Du aber aus gegebenem Anlass (z.B. Verdacht auf Diebstahl und / oder Sachbeschädigung) die Halterfeststellung (ggf. über eine Anzeige) machen willst ist das ok.

Also überlege doch noch mal gaaaaaanz genau, ob nicht doch irgendwas fehlt (und wenn es eine Kleinigkeit ist) *augenzwinker!*

Was Du dann konkret unternimmst, kannst Du ja dann entscheiden.

 

Ansonsten bist Du, wenn Du jemanden auf Deinem Besitz antriffst, durchaus berechtigt, seine Personalien zu überprüfen.
Weigert er sich, das zu tun, kannst Du ihn solange festhalten bis die Polizei eintrifft und dies für Dich tut.
Ggf. ist sogar eine vorläufige Festnahme nach 127 StPO möglich.

 

Im Prinzip hat der Fremde Hausfriedensbruch begangen, jedoch würde ich niemanden anzeigen, der sich einfach nur umschaut. Verdächtig finde ich allerdings, dass derjenige erstmal stiften gegangen ist.

Merke Dir auf jeden Fall sein Kennzeichen, denn sollte es in der nächsten Zeit zu Schäden auf Deinem Grundstück oder der Bienenzucht kommen, kannst Du jenen Herrn der Polizei als Tatverdächtigen präsentieren.

argstsgh 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 09:59

erstmal danke für eure Zeit, und für eure Antworten, ich habe nur vorsichtshalber gefragt, wollte niemanden anzeigen, do jetzt werde ich es müssen, bin am samstag aufs Grundstück und es haben viele Sachen gefehlt, zwei Bienenkästen waren offen, also alles sehr unangenehm.

 

Grüße

naicke  05.05.2011, 11:35

Hausfriedensbruch ist es nur dann, wenn das Grundstück "befriedet" ist.

Ob das durch eine Hecke gegeben ist wage ich mal stark zu bezweifeln, zumal die ja wohl an einer Stelle offen sein muss !

Allein das Betreten eines fremden Grundstücks ist noch lange keine Hausfriedensbruch, zumindest so lange nicht, wie es frei zugänglich ist. Eine Hecke in einem von Dir beschriebenen Umfeld muss noch lange keine Umfriedung darstellen.

Womit sich die Frage stellt, ob sich überhaupt jemand eines "Vergehens" schuldig gemacht hat. Dass er nach Deiner Ansicht weggelaufen ist, dafür lassen sich leicht Begründungen finden.

Da nur ein Autokennzeichen bekannt ist, kannst Du auch eigentlich niemanden anzeigen, oder gelingt Dir der Nachweis, dass der Halter des Fahrzeuges mit der Person identisch ist, die auf dem Grundstück war?