Seen sind öffentliche Güter. Wie viel vom Ufer gehört zum See?
Es gibt an verschiedenen Seen diverse privat Grundstücke mit Villen. Aber wo befindet sich die Grenze zwischen öffentlichem Grund und privatem Grund? Darf man sich dem Grundstück nähern, solange man sich auf dem See befindet oder gehören ein paar Meter ebenfalls noch zum Ufer?
4 Antworten
für die Grenze gilt folgendes:
"...(1) Die Grenze zwischen dem Gewässer und den Ufergrundstücken wird durch die Linie des Mittelwasserstands unter besonderer Berücksichtigung der Grenze des Pflanzenwuchses (Uferlinie) bestimmt.
(2) Die Uferlinie wird, falls erforderlich, durch die Kreisverwaltungsbehörde festgestellt und auf Kosten desjenigen, der die Kosten der Uferlinienfeststellung zu tragen hat, kenntlich gemacht...."
(dies gilt in Bayern, in den anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein, müsste im Zweifel aber nachrecherchiert werden)
Das kommt wie immer darauf an, meist auf den Wasserspiegel.
An meinem See wurde der mal deutlich abgesenkt, und bis zu 6 m von der Uferfläche gehört mir. Passt den Anreinern natürlich nicht, weil sie meine Fläche oft anders nutzen wollen, natürlich ohne dafür zu bezahlen. Zum Glück habe ich die Behörde im Nacken.
Seen können öffentliche Gewässer sein, soweit diese nicht privat sind.
Es handelt sich um katastermäßig erfaßte Wasser- und Uferflächen, deren Größe im Einzelnen sich nachlesen lassen.
Nein im Katasterverzeichnis! Da sind dann Pläne vorhanden; im Grundbuch stehen nur Eigentümer, die Grundstücksgröße etc.
Für Dich dürfte es aber einfacher sein, Uferbeschilderungen vor Ort zu beachten, die auf ggfs. auf eine zulässige Nutzung oder Verbote hinweisen.
das erkennt man von außen nicht. dazu ist einblick in grundstücksunterlagen nötig.
Wenn ich dort hin schwimme oder mit dem Boot dort hin gehe, wie viele Meter darf man sich am Land aufhalten?
ok, also müsste man im Grundbuch nachlesen