Wer bezahlt Grundstücksteilung? Käufer oder Verkäufer?
Liebe Community,
ich bin gerade dabei ein "halbes" Grundstücks zu erwerben. Derzeit ist es ein Grundstück für ein Doppelhaus - ich kaufe jedoch nur 1 Hälfte, die zweite wird an jemand anderen verkauft.
Meine Frage: muss ist die Kosten für die Grundstücksvermessung, welche zur Teilung benötigt wird, zu 50% übernehmen (50% der zweite Käufer)?
Ich würde meinen, der Verkäufer muss 100% aller Kosten zur Grundstücksteilung tragen --> er hat mir ja nur die Hälfte des Grundstücks zum Verkauf angeboten und ich kann "nichts dafür" dass dieses es erst noch teilen lassen muss..
Ich freue mich auf eure Antworten!
schöne Grüße,
Valentina
8 Antworten
Das ist reine Verhandlungssache. Also bestehe doch einfach darauf, dass er es zahlen soll.
Du wirst sehen, ob es klappt, oder ob er dann den Preis erhöht, oder ob er an einen anderen verkauft.
Es gibt keine gesetzliche Regelung wer zahlen muss.
Nein, es bleibt verhandlungssache. Ich kenne aus meiner Arbeit einen ganzen haufen von Verträgen, wo drin steht, "das Grundstück ist noch zu vermessen. Die Grundstückgrenze soll 25 meter von der Grenze zum Nachbarn auf der Linken seite an der hinteren Grenz beginnen und im Rechtwinkel nach vor zur Abgrenzung zum Gehweg geführt werden.." oder etwas vergleichbares Und dann auch, wer die kosten trägt.
Hier gibt es keine Rechtslage! Üblicherweise bezahlt der, der das größere Interesse an der Teilung hat. Dies ist Verhandlungssache und ein Punkt, den man vor Unterzeichnung eines Vertrages klärt. Ein wichtiger Punkt hierfür wäre zB. ob der Verkäufer den anderen Teil behält? Wie lange bist du an deine Unterschrift gebunden, was geschieht wenn es doch keinen Käufer für die andere Hälfte gibt?
Informiere dich, bevor du einen notariellen Kaufvertrag über die Teifläche unterzeichnest! Du gehst damit nur ein Risiko ein, wenn du nicht verstehst was du unterschreibst.
Sollte der Verkäufer die Messung in Auftrag geben und bezahlen, schreib dies in den Vertrag und räume dir ein Rücktrittsrecht ein, wenn Verkäufer bis 4Wochen nach Beurkundung seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder vom zuständigen Amt keine Teilungsgenehmigung erteilt wird.
Kläre den Plan des Verkäufers und melde dich wieder.
Hallo ! Nachtrag :
Meine Frau hat drei Grundstücks"reste" um ihr Haus drumrum gekauft, damit uns niemand zubauen kann. Jetzt ist das Grundstück "abgerundet".
Die Vorbesitzer bezahlten jeweils den Geometer und die Einträge. Erst dann kaufte sie, unterschrieb etwas. Erst als wir die Teilung der Parzellen hatten, mit den neuen Nummern.
Ich bin Bauingenieur, hab' schon "Pferde kotzen" gesehen. Deshalb passte ich auf.
Es muss nicht immer vorsätzlicher Betrug sein, es kann auch einfache Nachlässigkeit, Fahrlässigkeit sein. Aber dann hängt man trotzen drin...
In Deutschland darf ein Notar keinen Verkauf eines Grundbesitzes machen, wenn dieser nicht eindeutig festgelegt und im Buch ist. Sonst riskiert er seinen Beruf, auf immer und ewig.
Denken Sie mal was würde, wenn da eine Hypothek drauf wäre ?
Schon mal ein "Vorvertag" ist mir etwas schleierhaft. Schützen Sie sich.
Meiner Ansicht nach muss es jetzige Besitzer des jetzigen Doppelhauses sein, der die Teilung bezaht. Weil er Ihnen sonst nicht die Hälfte verkaufen kann noch darf. Könnte sonst auch nicht ins Grundbuch eingetragen werden.
Der derzeitige Besitzer bezahlt sich aus dem vereinbarten Kaufpreis.
Sich ja nicht auf eine spätere Teilung einlassen. Kaufen Sie nur etwas, was hieb- und nagelfest amtlich festgestellt ist !
Alle Verhandlungssache.....
derzeit ist es 1 Grundstück - ich habe eine Kaufabsichtserklärung unterschrieben, einen Teil des Grundstücks (m2, Lage, etc. genau beschrieben) zu einem Pauschalbetrag zu kaufen.
Daher bin ich der Meinung, der Verkäufer muss das Grundstück auf seine Kosten erst mal teilen, damit er es mir überhaupt verkaufen kann?