Nachbar parkt vor dem Garten

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Aus § 12 StVO:

(3) Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.
Gerhart  10.07.2013, 21:58

Ein Gartentor muss noch keine Aus- oder Einfahrt ins Grundstück sein.

RobertLiebling  10.07.2013, 23:03
@Gerhart

Hab ich ja auch nicht behauptet. Aber der Fragesteller hat nun einen Anhaltspunkt, worauf er mal achten könnte. Vielleicht ist ja auch der Bordstein an der Stelle abgesenkt.

Wenn das der einzige Zugang zu deinem Grundstück ist und der Zugang durch ein parkendes Auto verhindert wird, kannst du die Polizei rufen und das Fahrzeug auf Kosten des Halters abschleppen lassen. Wenn allerdings zwischen Straße und deinem Törchen noch ein Fußweg ist, der trotz des parkenden Autos frei ist, hast du keine Berechtigung, aktiv zu werden, denn der Straßenraum gehört der Stadt. Es wäre allerdings besser, einen freundlichen Zettel an die Windschutzscheibe zu heften mit der Bitte, künftig den Zugang zu deinem Grundstück frei zu halten und wenn du weißt, welcher Nachbar den Zugang durch sein parkendes Auto verhindert, kannst du ihn freundlich ansprechen und darum bitten, das künftig zu unterlassen. Noch eine Möglichkeit wäre, das Ordnungsamt deiner Stadt auf die Tatsache aufmerksam zu machen, damit sie dort, falls erforderlich, eine Parkverbotszone markieren zu lassen.

SniperGFX 
Beitragsersteller
 10.07.2013, 18:51

ich habe noch eine Haustür die ist allerdings gegenüber, nein es ist kein Fußweg dazwischen

Anton96  11.07.2013, 18:31
@SniperGFX

Solange du dein Eigentum betreten kannst und die StVO das Parken dort nicht verbietet kannst du nicht viel machen. Ein Tor bedeute nicht automatisch das davor nicht geparkt werden darf.

Kommt drauf an, ob der Teil vor deinem Haus auch noch dir gehört. Wenn nicht würde ich mal den Nachbarn frage, ob er dort nicht mehr parkt. Wo liegt da das Problem?

SniperGFX 
Beitragsersteller
 10.07.2013, 18:36

Habe ich vorhin der stellt sich auf Stur

wenn sie das Gartentor versperren, dann normalerweiße nicht

Bei widerrechtlich beparkten Privatparkplätzen kannst du den Störer abschleppen lassen (Kosten musst du vorstrecken). Die Kosten kannst du erstattet verlangen und auch die Herausgabe des Fahrzeugs an die Bedingung knüpfen, dass die Kosten erstattet werden. Auch kannst du Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern.

Allerdings gehe ich hier davon aus, dass das Fahrzeug nicht auf einer privaten Stellfläche steht sondern weiterhin auf einer öffentlichen Straße, heißt Ansprechpartner wären Polizei und Ordnungsamt.