Grundbuchänderung rückgängig machen?
Hallo zusammen,
weis jemand, ob es möglich ist eine Änderung im Grundbuch rückgängig zu machen.
Wenn zum Beispiel der Tochter die Hälfte des Hauses überschrieben wurde und sich später dieses als Fehler erweist.
5 Antworten
Man kann eine Schenkung rückgängig machen wegen grobem Undank. Die Bedningen sind dabei aber gewaltig hoch.
Schenkt ein Ehepaar der Tocher das Haus und die erschießet einen - kein Problem. Gabs keine Blumen zu Geburtstag - wird das nix
https://www.juraforum.de/lexikon/grober-undank
Wurde das Haus verkauft geht das natürlich nicht
weis jemand, ob es möglich ist eine Änderung im Grundbuch rückgängig zu machen.
Was genau meinst du mit "rückgängigmachen"?
Wenn zum Beispiel der Tochter die Hälfte des Hauses überschrieben wurde und sich später dieses als Fehler erweist.
Was soll "Fehler" bedeuten? Falsche Haushälfte? Sonstiger Irrtum? Oder einfach nur ein "Ich will nicht mehr"?
Rückgängig machen direkt nicht, denn das Eigentum ist schon übergegangen. Aber man kann das Eigentum natürlich zurückübertragen. Das geht im Regelfall aber nur, wenn die Tochter mitwirkt.
das geht nur, wenn du diese schenkung juristisch, z.b. wegen arglist oder anderen unschönen motiven widerrufen lässt. um einen prozess kommt man dann leider nicht herum. wende dich an einen anwalt für erbrecht.
Hallo,
das geht nur, wenn erneut alle Beteiligten beim Notar unterschreiben.